Baufinanzierung / Sollzinsbindung / Bereitstellungszinsen

4,60 Stern(e) 5 Votes
I

italiano83

vielen vergessen auch die Steuerschuld von der Wohnriester im Rentenalter... nein danke..Mein Steuerberater riet mir auch davon ab.
 
C

chippy79

Das mit der Steuerschuld beim Wohnriester stimmt. Allerdings gibt es die Möglichkeit die Steuerschuld bei Eintritt im Rentenalter auf einmal zu tilgen, mit 30% Nachlass. Zusätzlich darf man nicht vergessen, dass der Steuersatz im Rentenalter geringer ist. Durch die schnellere Tilgung durch die Zulagen ist das Riester-Darlehen im Verhältnis schneller abbezahlt als ein normales Annuitätendarlehen mit gleicher Rate, und dadurch verringert sich die Zinszahlungen. Das müsste man der Steuerschuld gegenrechnen oder nicht?
Gerade wenn man mehrere Kinder hat kann man das Darlehen sehr schnell tilgen wegen Kinderzulagen 300 EUR pro Kind.

Wenn man das Haus verkaufen muss wegen Umzug, Scheidung etc..ist das ein Problem. Aber wenn man ein neues Eigenheim finanziert oder einen neuen Riester-Vertrag abschließt, dann muss man die Zulagen doch nicht zurückzahlen oder?

Das Problem sehe ich halt auch in dem Ungewissen. Noch keiner hat das Ende seines Riester-Darlehens erreicht. Also keiner hat Erfahrungen mit der Steuerschuld etc...
 
B

b0012sm

Das mit der Steuerschuld beim Wohnriester stimmt. Allerdings gibt es die Möglichkeit die Steuerschuld bei Eintritt im Rentenalter auf einmal zu tilgen, mit 30% Nachlass. Zusätzlich darf man nicht vergessen, dass der Steuersatz im Rentenalter geringer ist. Durch die schnellere Tilgung durch die Zulagen ist das Riester-Darlehen im Verhältnis schneller abbezahlt als ein normales Annuitätendarlehen mit gleicher Rate, und dadurch verringert sich die Zinszahlungen. Das müsste man der Steuerschuld gegenrechnen oder nicht?
Gerade wenn man mehrere Kinder hat kann man das Darlehen sehr schnell tilgen wegen Kinderzulagen 300 EUR pro Kind.

Wenn man das Haus verkaufen muss wegen Umzug, Scheidung etc..ist das ein Problem. Aber wenn man ein neues Eigenheim finanziert oder einen neuen Riester-Vertrag abschließt, dann muss man die Zulagen doch nicht zurückzahlen oder?

Das Problem sehe ich halt auch in dem Ungewissen. Noch keiner hat das Ende seines Riester-Darlehens erreicht. Also keiner hat Erfahrungen mit der Steuerschuld etc...
Könntest auch ein Riester-Darlehen beantragen und dann die Zulagen und Steuervorteile nicht beantragen.Dann hast auf keinen Fall die Steuerschuld aber deine gewollten Darlehenszinsen . Oder zwingt dich jemand deine Zulagen auf dem Riester-Darlehen zu beantragen?
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3154 Themen mit insgesamt 69168 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Baufinanzierung / Sollzinsbindung / Bereitstellungszinsen
Nr.ErgebnisBeiträge
1Größeres Darlehen mit nur 5 Jahren Zinsbindung 14
2Wohnriester auflösen so einfach möglich? 54
3Kombination aus Bausparer, KFW und Darlehen 10
4Zwischenfinanzierung / variables Darlehen 11
5Darlehen mit kurzer Laufzeit (3 Monate) zur Überbrückung 11
6Ablösung Ratenkredite durch Nachrangiges Darlehen 28
7KfW Darlehen ok oder geht es günstiger? 10
8Darlehen und Baukredit - KfW Verwendungsnachweis erstellen 11
9U-Werte Wärmeverluste laut Auflage, Vergleich für KfW85 Darlehen 12
10Soll ich vom Arbeitgeber Darlehen annehmen? 15
11Endfällige Darlehen wandeln Erfahrungen? 14
12Darlehen für Grundstück - variabel vs. fix mit Sonderkündigungsrecht 16
13Anschlussfinanzierung bei zwei Darlehen mit unterschiedlicher Laufzeit 14

Oben