Flurstückszerlegung daraus resultierende Bauvorschriften / kosten

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Ike5199

Guten Morgen zusammen,

ich bin neu hier im Forum und schon ein paar Tage stiller mitleser. Wir haben vor ein paar Wochen ein Grundstück aus Familienhand angeboten bekommen und ab diesem Zeitpunkt ging es recht schnell, dass wir uns entschieden haben ein Haus zu bauen.
Leider sind wir nun auf ein “Problem” gestoßen das mich seit ein paar Tagen nicht mehr ruhig schlafen lässt.
Das Grundstück soll neu ausgemessen werden. Dies bedeutet, dass ein Teil an das andere Flurstück, welches schon bebaut ist geschrieben werden soll.
Ich habe mich nun im Internet mal versucht zu informieren leider aber keine exakte Antwort gefunden.

Zu einem sind die Kosten eine Frage, laut Internet entstehen mal schnell mehrere tausend Euro an Kosten für die neue Vermessung, gibt es hier grobe Richtwerte oder Formeln die man nutzen kann ?
Und was noch viel wichtiger ist, wie sieht es denn nach einer Flurstückzerteilung aus, die baurichtlinien und Baugrenzen werden dann doch sicherlich auch nochmal neu aufgenommen und man verliert noch mehr vom besagten Platz, oder ?

Ich hoffe ihr versteht meine Fragen, für mich ist das ganze Thema leider komplett neu.

ich freu mich auf eine Antwort

Viele grüße
 
E

Escroda

Dies bedeutet, dass ein Teil an das andere Flurstück, welches schon bebaut ist geschrieben werden soll.
Bei einer Teilung passiert genau das Gegenteil. Ein Grundstücksteil, welcher zuvor im Liegenschaftskataster durch Flurstückszerlegung gebildet wurde, wird grundbuchlich abgeschrieben, um ihn dann, im Falle der Veräußerung, auf einem eigenen Grundbuchblatt zu buchen. Um beurteilen zu können, ob anschließend wieder eine Vereinigung mit einem weiteren Grundstück notwendig wird, musst Du uns einen (großzügigen) Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte zeigen und ein paar mehr Informationen zur Planung liefern.
gibt es hier grobe Richtwerte
3000€
oder Formeln die man nutzen kann ?
Gebührenordnung, bundeslandabhängig - BW ist richtig?
die baurichtlinien und Baugrenzen werden dann doch sicherlich auch nochmal neu aufgenommen
Nein.
und man verliert noch mehr vom besagten Platz, oder ?
Das kommt darauf an, was Du darunter verstehst. Spontan lautet meine Antwort "nein". Von der neuen Grenze müssen aber auch Abstandsflächen eingehalten werden, so dass die Bebauungsmöglichkeiten schon eingeschränkter sein können. Auch hier fehlen Lageplan, Angaben zum Bebauungsplan und zum Bauvorhaben.
 
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Ike5199

Bei einer Teilung passiert genau das Gegenteil. Ein Grundstücksteil, welcher zuvor im Liegenschaftskataster durch Flurstückszerlegung gebildet wurde, wird grundbuchlich abgeschrieben, um ihn dann, im Falle der Veräußerung, auf einem eigenen Grundbuchblatt zu buchen. Um beurteilen zu können, ob anschließend wieder eine Vereinigung mit einem weiteren Grundstück notwendig wird, musst Du uns einen (großzügigen) Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte zeigen und ein paar mehr Informationen zur Planung liefern.
Evtl. ist dies etwas falsch ausgedrückt gewesen. Der Anteil der Abgezogen wird soll auf das andere Flurstück "hinzugefügt" werden.

Pläne schicke ich dir zu: es handelt sich hierbei um das Flurstück 222/3 und 219/2. Das 222/3 ist bebaut und gehört ebenfalls der Familie. Hier soll ein Teil von 219/2 umgeschrieben werden.

Danke für die grobe Einschätzung.

Gebührenordnung, bundeslandabhängig - BW ist richtig?
Korrekt.

Das kommt darauf an, was Du darunter verstehst. Spontan lautet meine Antwort "nein". Von der neuen Grenze müssen aber auch Abstandsflächen eingehalten werden, so dass die Bebauungsmöglichkeiten schon eingeschränkter sein können. Auch hier fehlen Lageplan, Angaben zum Bebauungsplan und zum Bauvorhaben.
Bebauungsplan schicke ich dir zu.

Genau diese Abstandsflächen machen mir schon sorgen. Unser Bauvorhaben sieht vor, ein Zweigenerationenhaus zu Planen. Einmal ein Haus mit ca. 110 - 120 m2 auf zwei Stockwerken. Zusätzlich ein Anbau mit ca 75 m2. Das war der erste gedanke wir warten hier auch ab, was uns die Architekten und Bauträger anbieten.

Edit: kann dir leider nichts zuschicken Escroda, da neu im Forum. Kannst du mich anschreiben ? Das wäre nett.
 
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icandoit

Du kannst nicht schicken. Da Du nicht genuegend Beitraege hast.

Du wirst wohl hier einstellen muessen.

Hier in BY misst der Vermesser jeden Punk auf. Das setzen von neuen Punkten kommt dann noch hinzu. Das kann man beim Regionalen Vermessungsamt anfragen. Schick denen den Plan und wie Ihr teilen wollt. Dann hast verbindliche Zahlen. 3k erscheint mir etwas viel.

Vorab die bestehenden Vermessungspunke suchen und gegebenenfalls freilegen.

Beim Notar entstehen aber auch nochmals Kosten ebenso bei den Versorgungstraegern.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Escroda

Kannst du mich anschreiben ?
Ungern, da ein Forum dazu da ist, auch andere teilhaben zu lassen, sei es stille Mitleser oder engagierte Stammschreiber. Individuelle Beratung per PN unterliegt nicht der kritischen Kontrolle der Öffentlichkeit und artet meist in Arbeit aus. Dafür gibt es die Berufsgruppe der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (öffentlich bestellter Vermessungsingenieur). In Erwartung eines lukrativen Auftrages sollte die Erstberatung kostenlos sein.
Das kann man beim Regionalen Vermessungsamt anfragen.
Ja, in Bayern gibt es ja keine andere Möglichkeit, da es dort keine öffentlich bestellter Vermessungsingenieur gibt. In den anderen Bundesländern haben die Ämter wenig Interesse an privaten Aufträgen.
Vorab die bestehenden Vermessungspunke suchen und gegebenenfalls freilegen.
Auch dieser Tipp ist wohl nur in Bayern sinnvoll.

Zur Info:
... bezeichnet ein Unternehmen, welches Dir ein noch zu bauendes Haus mit Grundstück verkauft. Was Du meinst ist ein Generalunternehmer (GU).
 
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Ike5199

Ungern, da ein Forum dazu da ist, auch andere teilhaben zu lassen, sei es stille Mitleser oder engagierte Stammschreiber. Individuelle Beratung per PN unterliegt nicht der kritischen Kontrolle der Öffentlichkeit und artet meist in Arbeit aus. Dafür gibt es die Berufsgruppe der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (öffentlich bestellter Vermessungsingenieur). In Erwartung eines lukrativen Auftrages sollte die Erstberatung kostenlos sein.
Mir geht es hierbei nur um die Dokumente, diese greifen ja schon stark in die Privatsphäre. Der rest kann gerne öffentlich weiter hier diskutiert werden, dafür ist ja ein Forum da. Evtl. kannst Du es dann auch besser beschreiben um was es geht und entsprechend beschreiben.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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