Kosten für Schwedenhaus auf unerschlossenem 2. Reihe-Grundstück

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W

Wolfson

@11ant das kann ich leider nicht ohne Rücksprache mit dem Verkäufer, da das sonst einen Rückschluß auf die Adresse zulässt. Dieser ist gerade im Entscheidungsprozess an wen er verkauft...
 
WilderSueden

WilderSueden

Ich schätze die Preisangaben von Dir beziehen sich auf Keller inkl. Bodenarbeiten, oder? Und was kostet denn die Bodenarbeiten mit einer Platte? Die Differenz wäre ja dann Kosten für denn zusätzlichen Keller. Für mich hört es sich so an als wäre der Raum im Keller pro m² wesentlich günstiger als vergleichbarer Raum im Haus. Dann wäre doch ein Technikraum, kleines Büro und kleine Werkstatt günstiger im Keller untergebracht, oder?
Das ist eher die Größenordnung für den Aufpreis gegenüber Bodenplatte. Erdarbeiten und Abfuhr der Erde kommen da noch drauf. Mit einem Büro im Keller brauchst du einen Lichthof (muss der eigentlich ins Baufenster?) sonst willst du da nicht den ganzen Tag drin sitzen. Und auch mit Lichthof ist das immer noch Keller. Werkstatt hatte ich auch mal im Keller geplant, was möchtest du denn drin werkeln? Wenn es darum geht Fahrräder zu reparieren, Ski zu wachsen und einfach diverses Werkzeug zu lagern, dann ist das eher ebenerdig und gut von außen zugänglich angesagt. Und für das was der Keller extra kostet kann man das Fahrrad lebenslang zur Reparatur bringen und die Autoreifen beim Händler einlagern. Wir werden das alles ins Gartenhaus verlegen. Ich hätte zwar auch gerne mit Keller gebaut, aber am Ende war der Aufpreis einfach so hoch dass es mir das nicht mehr wert war.
Wenn ihr wirklich kein Gartenhaus bauen dürft und keinen Geräteschuppen am Carport dann sehe ich das Grundstück bei eurem Budget nicht als sinnvoll an. Euch bleibt da einfach sehr wenig Luft. Sobald man anfängt detaillierter zu planen rauschen einem die Zahlen nochmal nach oben.

Die Kosten fürs Haus und insbesondere den "Innenausbau" würde ich nochmal checken. Meinem Verständnis nach ist ein Ausbauhaus ein Rohbau, für Elektrik, Heizung, usw ist dann der Bauherr zuständig. Da wären 20 000€ gar nichts. Bei vielen Herstellern gibt es die Stufe fast fertig bzw beinahe fertig, da fehlen dann in der Regel nur Fußböden und Maler. Dafür wäre das dann OK. Dann aber unbedingt auch bezüglich Aufmusterungen achten. 285 000€ für ein Haus mit Keller sind auch bei 120qm echt am unteren Limit für Süddeutschland.
In deiner Kalkulation fehlt auch Außenanlagen (ca 10 000€), Sachverständiger. Dazu Küche, Möbel, Gartengeräte, etc. Auch eine gebraucht Küche kostet Geld und wenn man in ein neues Haus zieht sind irgendwelche Möbel fällig weil man in der Regel Räume hat die es vorher nicht gab. Da muss man jetzt keine Unsummen kalkulieren, aber Kleinvieh macht auch Mist und gerade wenn man am persönlichen Limit finanziert schüttelt man nicht noch schnell 5000€ aus dem Ärmel.
 
Tassimat

Tassimat

Wirkt sehr knapp.

Wie strikt ist denn folgende Aussage:
denn mehr wie die Summe unter Gesamt ist nicht drin
Welche fünfstellige Summer hast du denn als zusätzlichen Puffer, falls etwas unvorhergesehenes passiert? Zum Beispiel Erdarbeiten und Sicherungsmaßnahmen zum Nachbarhaus? Baustraße, sehr lange Anschlusswege...

Wieviel zusätzliches Geld hast du für Küche und Einrichtung, Außenanlagen (Eingang, Spritzschutz, Stellplatz, Terrasse etc.) übrig?
 
Y

ypg

hm... erschlossen ist es ja wohl, da Häuser ja die Erschließung „sichern“ . Die Versorgeranschlüsse sind eh immer zu bezahlen (Anschlüsse durchs Haus)
Zieh mal für die Kalkulation den Notar etc in die Kaufnebenkosten.
Zeichne bitte mal einen Lageplan (+Baufenster+Nachbarbebauung)
Wie hoch ist die Grundflächenzahl?
Zu machen Ausbauhaus: was ist drin? WS ist nicht drin?
Technik? Sanitär? Trockenbauarbeiten? GENAU LESEN ist da angesagt. 20000 sehe ich für ein Fast-Fertig-Haus realistisch.
Wenn es ein richtiges Ausbauhaus ist, dann werden aus den 20000 gern mal 100000-150000.
Ich zitiere mich mal selbst: ich komme mit dem Lageplan nicht zurecht. Ist denn da schon was gebaut? Grundstücke zeichnet man einfach mit durchgehenden Linien, Baufenster gestrichelt.

WICHTIG: Man kann sich nicht aussuchen, zur Nachbargrenze das Baufenster „auszunutzen“. Auch wenn Baufenster durchgezeichnet sind herrscht bei offener Bauweise die Pflicht, den Grenzabstand von 3 (2,5) Metern einzuhalten. Wenn also der Altbestand, sprich ein bestehendes Haus bis zur Grundstücksgrenze gebaut ist, dann ist geschlossene Bebauung Pflicht. Also Doppelhaus. Das steht aber im Bebauungsplan. Stell mal ein Foto der Unterlagen ein.
Wo ist denn die Auffahrt? Wie kann man dort einen Stellplatz realisieren?
Kosten:
Was ist mit dem Ausbauhauspreis? Was ist da drin? Holzständerwerk ist nicht günstig. Lass Dir nicht alles aus der Nase ziehen! Wo kommen diese „200000“ her?
Keller definitiv streichen. Die „65000“ werden gebraucht. Lieber die Grundfläche des Hauses etwas erweitern und den Dachboden ausbauen.
 
11ant

11ant

WICHTIG: Man kann sich nicht aussuchen, zur Nachbargrenze das Baufenster „auszunutzen“. Auch wenn Baufenster durchgezeichnet sind herrscht bei offener Bauweise die Pflicht, den Grenzabstand von 3 (2,5) Metern einzuhalten. Wenn also der Altbestand, sprich ein bestehendes Haus bis zur Grundstücksgrenze gebaut ist, dann ist geschlossene Bebauung Pflicht. Also Doppelhaus.
Ich hatte es glaube ich letzte oder vorletzte Woche schon einmal richtig gestellt, daß auch Doppelhäuser zur "offenen" Bauweise zählen. Aber ja, vereinfacht könnte man sagen, daß bei E/D die nachbarseitige Baugrenze zur Baulinie mutiert, wenn sich der Nachbar für D entschieden hat. Wer bei E/D zuerst baubeantragt, nimmt quasi den Nachbarn als Geisel, seinen Weg mitzugehen. Nur selten sind Gemeinderäte so klug, die einseitige Anbauverpflichtung im Bebauungsplan klar zu spezifizieren.
 
W

Wolfson

@11ant Also, hat ein bissl gedauert, aber hier kommt jetzt der Name des Bebauungsplan:
Bebauungsplan Baublock Mitteltor-, Alte Friedrich-, Teutschneureuter und Pfarrer- Graebener-Straße. Findet man wenn man nach Geoportal, Karlsruhe und Bebauungsplan sucht und in diesem Portal dann nach der 819 sucht.
Dort findet man dann auch die Planzeichung etc.
Das mit dem Doppelhaus hört sich gefährlich an. Was würde das denn genau bedeuten? Müsste man dann quasi wie der Nachbar bauen? Also Maße, Art des Baus etc.?

@ypg Es ist nicht meine Absicht dass man mir "alles aus der Nase ziehen muss" ;) Bzgl. meiner Skizze: Alle 3 durchgängig umrandeten Flächen stehen für bestehende Häuser. Nur die gestreifte Fläche steht für das entsprechende Baufenster. Die linken 2 Gebäude gehören zum Nachbargrundstück. Bzgl. der Preise ist das ganz einfach, das sind völlig unprofesionell zusammengezimmerte Schätzungen meinerseits. Da ich hier noch keinerlei Angebote, Erfahrungswerte oder dergleichen habe, habe ich mir erhofft hier ein wenig mehr Infos zur Sinnhaftigkeit der Abschätzung zu bekommen :) Laut Bebauungsplan ist nur offene Bebauung erlaubt. Es gibt allerdings einen alten Bauvorbescheid für ein sehr kleines Häuschen an dieser Stelle der genehmigt. Hier ging es um die volle Breite (9,5m), aber nur die hinteren 7,5m der 12 möglichen. Auf dieser Basis schätze ich mal dass a) kein Doppelhauszwang besteht und b) man direkt an den Nachbar ranbauen darf ?!

@Tassimat Sehr strikt. Bisher keinen Puffer eingerechnet :(

@WilderSueden Das sind gute Überlegungen! Ja, vlt macht in unserem Fall dann der Keller wirklich nicht so viel Sinn, vor allem auch aus finanzieller Sicht. Eine kleine Werkstatt könnte man dann vlt. wirklich ebenerdig mit Tür nach draußen realisieren. Dann müsste das Haus aber schon etwas größer als die 120m² werden um Platz für die Technik, kleines Büro und Werkstatt zu bekommen... .Wir bräuchten auf jeden Fall ein "fast fertig" Haus. Ich dachte ein Ausbauhaus wäre so etwas, hab mich da wohl getäuscht. Klar, ne gebrauchte Küche kostet auch Geld. Bzgl. Möbeln mache ich mir keine Sorgen da wir eher zu viele davon haben ;) Gartengeräte haben wir auch schon. Ich versuche mich mal an einer aktualisierten Version meiner Kostenabschätzug ohne Keller und mit den fehlenden Posten sobald ich mehr Infos zur Bodenplatte habe.
Zu Nebenanlagen heißt es im Bebauungsplan:
Nebenanlagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Auf den Baugrundstücken ist je Grundstück nur eine Pergola, Gartenlaube oder Geschirrhütte mit einer maximalen Kubatur von 10 m³ als Nebenanlage zulässig. Mit Terrassen dürfen die Baugrenzen nicht überschritten werden.
Was kostet denn eine einfache Bodenplatte inkl. der Erdarbeiten ungefähr?
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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