Haus wegen Brand bei Nachbar unbewohnbar - Wer trägt die Kosten?

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H

haydee

Dein Bruder soll bei der Stadt oder Kirche nachfragen. Bei uns in der Gemeinde gibt es eine Wohnung für Notfälle und die Kirchengemeinde hat eine Notfallkasse mit ein paar Euro.

Vor zwei oder drei Jahren hat hier ein Elektrogerät gebrannt in einen Haus. Da hat der Gutachter festgelegt was entsorgt, gereinigt, mit Ozon behandelt oder saniert werden muss.
Vielleicht wird es nicht so schlimm und das Meiste kann schnell beseitigt werden.

Solange keine Personen zu Schaden gekommen sind ist es nur ärgerlich
 
andimann

andimann

Moin,
das Kind fackelt die Bude ab, aber die Aufsichtspflicht wurde nicht verletzt? Interessant
Sowas kann durchaus sein. Unter 7 Jahren haben Kinder nahezu komplette Narrenfreiheit und gleichzeitig musst du rechtlich ab 4-5 Jahren die Kinder nicht mehr permanent im Blick haben und darfst die auch mal ein paar Minuten aus den Augen lassen. Wenn die dann aus dem Garten ausbüchsen und mit einem Stein Nachbars Auto verkratzen oder mit einem gefundenen Feuerzeug das Gartenhaus abfackeln kann es durchaus sein, dass der Geschädigte zumindest rechtlich leer ausgeht...

Viele Grüße,

Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
andimann

andimann

Moin,

Dein Bruder soll bei der Stadt oder Kirche nachfragen. Bei uns in der Gemeinde gibt es eine Wohnung für Notfälle und die Kirchengemeinde hat eine Notfallkasse mit ein paar Euro.

Vor zwei oder drei Jahren hat hier ein Elektrogerät gebrannt in einen Haus. Da hat der Gutachter festgelegt was entsorgt, gereinigt, mit Ozon behandelt oder saniert werden muss.
Vielleicht wird es nicht so schlimm und das Meiste kann schnell beseitigt werden.

Solange keine Personen zu Schaden gekommen sind ist es nur ärgerlich

Die Idee ist gar nicht mal schlecht, danke. Derzeit hausen die zu viert im Gästezimmer von Freunden, das geht natürlich nicht dauerhaft. Und sie möchten gerne in Heidelberg bleiben, damit sie den ganzen Gutachter- und Versicherungskrieg vor Ort führen können und auch damit Kind 1 weiter in den Kiga gehen kann. Dann hat wenigstens der etwas Normalität. Ansonsten hätten wir sie schon gestern bei uns aufgenommen.

Deinen letzten Satz kann man wirklich nur unterschreiben... die sind unverletzt rausgekommen, das hätte auch ganz anders ausgehen können. Das ist alles was zählt!

Viele Grüße,

Andreas
 
T

T_im_Norden

Hier greift die Haftpflichtversicherung des Verursachers bzw. des Hauseigentümers.
Die sollte schließlich jeder Hausbesitzer haben.

Es kann sein das die eigene Versicherung deines Bruders in Vorleistung tritt und sich das Geld später beim Verursacher bzw. dessen Versicherung wiederholt.

Das kann er ganz einfach durch einen Anruf bei seiner Versicherung erfahren .

Lässt sich alles in 30 Sekunden per Suchmaschine rausfinden.
 
Tassimat

Tassimat

das Kind fackelt die Bude ab, aber die Aufsichtspflicht wurde nicht verletzt? Interessant
Klar, das geht ganz schnell:
Du gehst auf das Klo, währendessen läuft das Kind zum Herd und spielt an den Knöpfen. Nach dem Klogang rufst du das Kind zu dir, um wie geplant nach draußen zu gehen. So banal kann es gehen.

Der Fall hier ist natürlich ganz anders und sehr tragisch. Ich denke auch, dass mit ein paar Telefonaten zumindst versicherungsrechtlich ein guter Überblick zu bekommen ist. Die werden schon sagen, wer im Normafall zuständig ist. Danach muss man weitersehen.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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