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Danni86
Hallo zusammen,
wir haben ein kleines Reihenmittelhaus gekauft und stehen kuz vor der Schlüsselübergabe.
Unsere Bank war bei der Prüfung aller Unterlagen aber sehr genau und stellte im Nachgang ein fehlendes Wegerecht fest.
Wir haben Zugang von hinten durch den Garten, da ist alles stimmig. Allerdings liegt uns kein Wegerecht beim Nachbarn
vor, um zur Haustüre zu gelangen.
Das war bisher niemandem bekannt. Der Nachbar glaubte wir hätten das Wegerecht, der Veräußerer ebenfalls und auch
der Notar erklärte uns vor Unterzeichnung des Kaufvertrages, das dieses vorliegt.
Nun scheint es so zu sein, dass das Wegerecht nicht vom Amt ins Grundbuch eingetragen worden ist. Dies geht wohl auf
einen Fehler des Notars zurück, als das Haus vor 4 Jahren vom Bauträger an den jetzigen Veräußerer verkauft wurde.
Entsprechend überrascht war unser Notar und kümmerte sich zügig um die Nachtragung.
Meine Frage ist nun, wie hoch fallen die Kosten für ein nachträgliches Wegerecht aus (118 m² Wohnfläche, 185 m² Grund)
und wer kommt für diese Ksten auf ? Im Kaufvertrag steht lediglich: Der Veräußere erkläre, das die Erschließungskosten
vollständig bezahlt sind.
Zählen Kosten für Wegerechte zu den Erschließungskosten?
Des Weiteren verzögert sich dadurch nun die Zahlung des Kaufpreises und damit auch die Schlüsselübergabe.
Im Kaufvertrag werden Verzugszinsen erwähnt bei nicht pünktlicher Zahlung. Aber der Passus, das vorab eine Info des
Notars erfolgen muss, hebt den verzug doch auf, oder?
Entschuldigt die Unsicherheiten, aber für uns ist das Thema Eigentum noch Neuland ...
Vielen Dank!
wir haben ein kleines Reihenmittelhaus gekauft und stehen kuz vor der Schlüsselübergabe.
Unsere Bank war bei der Prüfung aller Unterlagen aber sehr genau und stellte im Nachgang ein fehlendes Wegerecht fest.
Wir haben Zugang von hinten durch den Garten, da ist alles stimmig. Allerdings liegt uns kein Wegerecht beim Nachbarn
vor, um zur Haustüre zu gelangen.
Das war bisher niemandem bekannt. Der Nachbar glaubte wir hätten das Wegerecht, der Veräußerer ebenfalls und auch
der Notar erklärte uns vor Unterzeichnung des Kaufvertrages, das dieses vorliegt.
Nun scheint es so zu sein, dass das Wegerecht nicht vom Amt ins Grundbuch eingetragen worden ist. Dies geht wohl auf
einen Fehler des Notars zurück, als das Haus vor 4 Jahren vom Bauträger an den jetzigen Veräußerer verkauft wurde.
Entsprechend überrascht war unser Notar und kümmerte sich zügig um die Nachtragung.
Meine Frage ist nun, wie hoch fallen die Kosten für ein nachträgliches Wegerecht aus (118 m² Wohnfläche, 185 m² Grund)
und wer kommt für diese Ksten auf ? Im Kaufvertrag steht lediglich: Der Veräußere erkläre, das die Erschließungskosten
vollständig bezahlt sind.
Zählen Kosten für Wegerechte zu den Erschließungskosten?
Des Weiteren verzögert sich dadurch nun die Zahlung des Kaufpreises und damit auch die Schlüsselübergabe.
Im Kaufvertrag werden Verzugszinsen erwähnt bei nicht pünktlicher Zahlung. Aber der Passus, das vorab eine Info des
Notars erfolgen muss, hebt den verzug doch auf, oder?
Entschuldigt die Unsicherheiten, aber für uns ist das Thema Eigentum noch Neuland ...
Vielen Dank!