RomeoZwo
Für den aktuellen Fall ist das ja alles klar. Der Nachbar hat schon zugestimmt und es gibt keine Probleme. Jetzt noch darauf achten, dass der Notar den Wert nicht zu hoch ansetzt (weil er damit mehr verdient), aber die Landnotare gelten da auch eher als fair :-) . Hier hat das der Bauträger und sein Notar damals versemmelt - ist doof, aber vermutlich wird man die beiden nur schwer in die Haftung bekommen.
Aber mal so generell zur Rechtslage:
- Gäbe es für B den Zugang durch den Garten nicht, hätte B gegenüber A den Anspruch auf ein Notwegerecht. A hätte dann aber Anspruch auf eine sog. Wegerente die sich aus der Fläche die B (allein!) benötigt berechnet. Wäre in dem Fall also 1/3 des Weges, den ja A,B und C gemeinsam nutzen.
- Gibt es einen weiteren Zugang sieht das ganz anders aus. Das Notwegerecht entfällt. Im Zweifel müsste die Haustür dann eben auch verlegt werden (Ja, im vorliegenden Fall unrealistisch).
Aber mal so generell zur Rechtslage:
- Gäbe es für B den Zugang durch den Garten nicht, hätte B gegenüber A den Anspruch auf ein Notwegerecht. A hätte dann aber Anspruch auf eine sog. Wegerente die sich aus der Fläche die B (allein!) benötigt berechnet. Wäre in dem Fall also 1/3 des Weges, den ja A,B und C gemeinsam nutzen.
- Gibt es einen weiteren Zugang sieht das ganz anders aus. Das Notwegerecht entfällt. Im Zweifel müsste die Haustür dann eben auch verlegt werden (Ja, im vorliegenden Fall unrealistisch).