I
icandoit
Da hast natuerlich Recht.Sie müssen nichts bestätigen.
Aber wenn ich um Bestaetigung bitte, dann erwarte ich auch eine Antwort.
Sonst folgt fristgerecht spaeter die schriftliche Erklaerung per Einschreiben.
Da hast natuerlich Recht.Sie müssen nichts bestätigen.
Ein Einschreiben sagt aber doch nichts über den Inhalt aus....
So etwas macht man immer (ergänzend) mit einem Einschreiben (mit Rückschein/eigenhändig). Bei einem Widerruf per Mail gibt es noch keine einheitliche Richtung der Gerichte (für den Nachweis, dass der Widerruf zugegangen ist).
...
s. o....
Am sichersten ist per Bote und zwar so das dieser den Inhalt des Umschlags kennt und bestätigen kann.
Damit wirst Du aber bei einem Widerruf, der vorher schon per Mail ausgesprochen wurde und als Ergänzung verschickt wurde, nicht vor Gericht verlieren - dass der Empfänger mit der Behauptung, den Widerruf nicht erhalten zu haben durchkommt, geht gegen 0.Ein Einschreiben sagt aber doch nichts über den Inhalt aus.
Text = Mail reicht ausEs wäre noch zu unterscheiden, ob der Widerruf in Text- oder Schriftform erfolgen muss.