G
GSGaucho
Die Nettozahlungen der EVU werden dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet.
Die Umsatzsteuer führt man anfangs monatlich an das FA. Später vierteljährlich oder jährlich.
Die an den Installateur bezahlte MwSt. für die Anlage bekommt als Vorsteuerabzug vom FA zurück. Hier sind Fristen zum Einreichen der Rechnungen zu beachten. Man bekommt dann auch eine zweite Steuernummer als Kleinunternehmer.
Dann bezahlt man noch die ersten Jahre die MwSt. auf den Eigenverbrauch.
Inwieweit die Anlage gewinnmindernd abgeschrieben kann, habe ich aber noch nicht recherchiert. Meine ist erst seit Anfang Jahr in Betrieb.
Ergo: die Möglichkeiten diverser Großkonzerne einfach nichts mehr ans FA überweisen zu müssen, haben wir Kleinunternehmer da nicht.
Aber in aller Regel hat sich die Photovoltaik-Anlage bei rund 1.000 € netto / kWp nach 11-12 Jahren amortisiert. Je größer desto besser!
Die Umsatzsteuer führt man anfangs monatlich an das FA. Später vierteljährlich oder jährlich.
Die an den Installateur bezahlte MwSt. für die Anlage bekommt als Vorsteuerabzug vom FA zurück. Hier sind Fristen zum Einreichen der Rechnungen zu beachten. Man bekommt dann auch eine zweite Steuernummer als Kleinunternehmer.
Dann bezahlt man noch die ersten Jahre die MwSt. auf den Eigenverbrauch.
Inwieweit die Anlage gewinnmindernd abgeschrieben kann, habe ich aber noch nicht recherchiert. Meine ist erst seit Anfang Jahr in Betrieb.
Ergo: die Möglichkeiten diverser Großkonzerne einfach nichts mehr ans FA überweisen zu müssen, haben wir Kleinunternehmer da nicht.
Aber in aller Regel hat sich die Photovoltaik-Anlage bei rund 1.000 € netto / kWp nach 11-12 Jahren amortisiert. Je größer desto besser!