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icandoit
Wir haben keine Glaskugel. Du solltest Deine Versicherung kontaktieren.Kommt dann unsere Bauherrenhaftpflicht für die Schäden auf?
Vielen Dank im Voraus.
Wir haben keine Glaskugel. Du solltest Deine Versicherung kontaktieren.Kommt dann unsere Bauherrenhaftpflicht für die Schäden auf?
Vielen Dank im Voraus.
In der Regel steht im Kleingedruckten aber auch dass es irgendwann eine Begehung gibt bei der geprüft wird ob der Bauherr alle seine Voraussetzungen erfüllt hat. Wenn es diese Begehung gab, würde ich als Bauherr die Schuld an die Baufirma weiterleitenEs steht todsicher irgendwo im Kleingedruckten, dass die Zufahrtsstraße für einen 40 tonner ausgelegt sein muss. Und das ist diese Straße ganz sicher nicht....
Habe ich so noch nie gelesen.In der Regel steht im Kleingedruckten aber auch dass es irgendwann eine Begehung gibt bei der geprüft wird ob der Bauherr alle seine Voraussetzungen erfüllt hat. Wenn es diese Begehung gab, würde ich als Bauherr die Schuld an die Baufirma weiterleiten
Wenn dass der Schaden ist, den der Nachbar beweint, dann wundern mich gerade in Deutschland die vielen Nachbarschaftsstreitigkeiten die vor Gericht landen überhaupt nicht mehr...Ja, der Fußweg war schon leicht beschädigt, aber es hat sich schon deutlich verschlechtert jetzt. Und der Zaun ist nicht verbogen, es ist nur die Beschichtung ab und der Nachbar hat Angst vor Rost, was nachvollziehbar ist
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