Gehweg- und Zaunbeschädigungen durch LKW

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Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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andimann

andimann

Moin,
denke, das wird über deine Bauherrenversicherung laufen müssen.
  • Du hast zwar hübsche Bilder, aber leider ist da kein LKW drauf zu sehen. Du hast vermutlich auch keine Bilder vom Zustand bevor der LKW kam. Du kannst damit also nicht, dass diese Schaden überhaupt an diesem Tag entstanden sind und noch weniger, dass sie von diesem LKW stammen.
  • Es steht todsicher irgendwo im Kleingedruckten, dass die Zufahrtsstraße für einen 40 tonner ausgelegt sein muss. Und das ist diese Straße ganz sicher nicht....
Viele Grüße,

Andreas
 
WilderSueden

WilderSueden

Es steht todsicher irgendwo im Kleingedruckten, dass die Zufahrtsstraße für einen 40 tonner ausgelegt sein muss. Und das ist diese Straße ganz sicher nicht....
In der Regel steht im Kleingedruckten aber auch dass es irgendwann eine Begehung gibt bei der geprüft wird ob der Bauherr alle seine Voraussetzungen erfüllt hat. Wenn es diese Begehung gab, würde ich als Bauherr die Schuld an die Baufirma weiterleiten
 
O

Osnabruecker

In der Regel steht im Kleingedruckten aber auch dass es irgendwann eine Begehung gibt bei der geprüft wird ob der Bauherr alle seine Voraussetzungen erfüllt hat. Wenn es diese Begehung gab, würde ich als Bauherr die Schuld an die Baufirma weiterleiten
Habe ich so noch nie gelesen.
Würde ich als Firma auch nicht in den Vertrag aufnehmen, da binde ich mir ja nur Probleme ans Bein.
 
G

Georgie

Ja, der Fußweg war schon leicht beschädigt, aber es hat sich schon deutlich verschlechtert jetzt. Und der Zaun ist nicht verbogen, es ist nur die Beschichtung ab und der Nachbar hat Angst vor Rost, was nachvollziehbar ist
Wenn dass der Schaden ist, den der Nachbar beweint, dann wundern mich gerade in Deutschland die vielen Nachbarschaftsstreitigkeiten die vor Gericht landen überhaupt nicht mehr...
 
K

knalltüte

das Ding ist ja das die Strasse bereits vorher ziemliche Schäden hatte. Da wachsen ja bereits Gräser aus den Löchern. Dumm ist hier nur, das idR die Anlieger für eine "Vollsanierung" zahlen müssen (es sei denn es ist eine Privatstraße). Kosten werden halt umgelegt. Das Spiel der Städte/Gemeinden läuft ja immer nach dem gleichen Schema ab: Strassen nicht reparieren (muss die Stadt/Gemeinde selber tragen) sondern so lange verfallen lassen bis eine Totalsanierung, nur die ist umlegbar, nicht mehr zu vermeiden ist.
-> Zaun "privat" regeln über die Versicherung.

Strasse Strasse sein lassen bis saniert wird. Es sei denn du möchtest "schlafende Hunde" wecken und die Gemeinde darauf ansprechen das die Strasse doch in einem erbärmlichen Zustand sei und du gerne bereit bis einige tausende Euro beizusteuern damit die ordentlich saniert werden kann :p
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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