Kein Fahrrecht? Hoffentlich gibt es keine Stellplatzsatzung, die einen notwendigen Stellplatz auf dem Baugrundstück verlangt.
Deiner blauen Linie entnehme ich, dass es hier einen gewissen Interpretaionsspielraum gibt?!
Ja, den gibt es. Die Interpretation der Dame halte ich aber für unhaltbar. Meine "worst case" Interpretation:
Für eine Bauvoranfrage braucht man aber einen konkreten Grundrissentwurf, oder?
Nein.
§34 Baugesetzbuch
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Art ist Wohnhaus - scheinen alle Nachbarn auch zu sein => fügt sich unstrittig ein
Maß ist Grundfläche, Geschossfläche, Geschossigkeit, Trauf- und Firsthöhen - mit der bisher einzig bekannten Vorgabe von 150m² Wohnfläche sollte das ein Planer hinbekommen
Bauweise vorhanden und gewollt ist offen => passt
Einziger Unsicherheitsfaktor ist die überbaubare Grundstücksfläche und hier nur die hintere Baugrenze. Man stellt also die Frage, ob der Baukörper planungsrechtlich so zulässig wäre:
Bei positivem Bescheid wäre die hintere Baugrenze also akzeptiert.
Erschließung ist durch Grundbuch gesichert (schlimmstenfalls könnte die notwendige Baulast also eingeklagt werden).
Fertighaus fällt damm schon mal raus.
Sehe ich keinesfalls so.
... und 150qm Wohnfläche bekomme ich da auch nicht hin, ohne kompletten Dachausbau.
Ja, für einen so großen Bungalow mit nur einer Wohnebene ist das Grundstück nicht geeignet.
Aber dann können wir auch in unserer Doppelhaushälfte wohnen bleiben.
Ja sicher, wenn der Neubau sonst keine Vorzüge hat, z.B. Lage, freistehend, Bruderliebe, Garten, Verkehrsanbindung.