Welches Baufenster bei Paragraph 34

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Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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S

SUSA123

... und 150qm Wohnfläche bekomme ich da auch nicht hin, ohne kompletten Dachausbau. Aber dann können wir auch in unserer Doppelhaushälfte wohnen bleiben.
 
E

Escroda

Geh- und Leitungsrecht
Kein Fahrrecht? Hoffentlich gibt es keine Stellplatzsatzung, die einen notwendigen Stellplatz auf dem Baugrundstück verlangt.
Deiner blauen Linie entnehme ich, dass es hier einen gewissen Interpretaionsspielraum gibt?!
Ja, den gibt es. Die Interpretation der Dame halte ich aber für unhaltbar. Meine "worst case" Interpretation:
welches-baufenster-bei-paragraph-34-483997-1.png

Für eine Bauvoranfrage braucht man aber einen konkreten Grundrissentwurf, oder?
Nein.
§34 Baugesetzbuch
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Art ist Wohnhaus - scheinen alle Nachbarn auch zu sein => fügt sich unstrittig ein
Maß ist Grundfläche, Geschossfläche, Geschossigkeit, Trauf- und Firsthöhen - mit der bisher einzig bekannten Vorgabe von 150m² Wohnfläche sollte das ein Planer hinbekommen
Bauweise vorhanden und gewollt ist offen => passt
Einziger Unsicherheitsfaktor ist die überbaubare Grundstücksfläche und hier nur die hintere Baugrenze. Man stellt also die Frage, ob der Baukörper planungsrechtlich so zulässig wäre:
welches-baufenster-bei-paragraph-34-483997-2.png

Bei positivem Bescheid wäre die hintere Baugrenze also akzeptiert.
Erschließung ist durch Grundbuch gesichert (schlimmstenfalls könnte die notwendige Baulast also eingeklagt werden).
Fertighaus fällt damm schon mal raus.
Sehe ich keinesfalls so.
... und 150qm Wohnfläche bekomme ich da auch nicht hin, ohne kompletten Dachausbau.
Ja, für einen so großen Bungalow mit nur einer Wohnebene ist das Grundstück nicht geeignet.
Aber dann können wir auch in unserer Doppelhaushälfte wohnen bleiben.
Ja sicher, wenn der Neubau sonst keine Vorzüge hat, z.B. Lage, freistehend, Bruderliebe, Garten, Verkehrsanbindung.
 
S

SUSA123

Ich habe das mit dem Zitieren noch nicht raus ... daher nachfolgend in mehreren Beiträgen:;)

Kein Fahrrecht? Doch, es ist auch ein ein Fahrrecht eingetragen. Gleiche Linie.
Die Dienstbarkeiten haben wir bei Kauf der Grundstücks bei meinem Bruder eintragen lassen. Danke für den Hinweis. Ich hoffe, dann passt dieser jetzt.
 
S

SUSA123

Ja, den gibt es. Die Interpretation der Dame halte ich aber für unhaltbar. Meine "worst case" Interpretation:
Interessanter Baukörper. Was wären das für Außenmaße? komme ich so bei einer 1 1/2 geschossiger Bauweise auf 150qm? wahrscheinlich ist so ein Baukörper nur bestimmt deutlich teurer :-( ... müssen da mit unserem Budget aufpassen.
 
S

SUSA123

uGB
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Art ist Wohnhaus - scheinen alle Nachbarn auch zu sein => fügt sich unstrittig ein
Maß ist Grundfläche, Geschossfläche, Geschossigkeit, Trauf- und Firsthöhen - mit der bisher einzig bekannten Vorgabe von 150m² Wohnfläche sollte das ein Planer hinbekommen
Bauweise vorhanden und gewollt ist offen => passt
Einziger Unsicherheitsfaktor ist die überbaubare Grundstücksfläche und hier nur die hintere Baugrenze. Man stellt also die Frage, ob der Baukörper planungsrechtlich so zulässig wäre:
Also das wäre natürlich so besser. Wenn ich eine Bauvoranfrage stelle, dann muss ich mir nur für eine der beiden Szenarien entscheiden. Ich habe Angst, dass ich das dieses Baufenster anfrage - aber das dann abgelehnt wird und mir worst case vorgeschrieben wird. Vielleicht ist es besser, einen "Kompromiss" zwischen den beiden als Bauvoranfrage zu machen?

Für eine formelle Bauanfrage brauche ich ja schon sehr viele Infos. Dafür muss ja die Grundfläche stehen und die hängt wiederum von dem Baufenster ab. Ich drehe mich hier im Kreis o_O ... oder zumindest habe ich das Gefühl. Daher gut, dass ich eine Meinung von euch bekomme :-)
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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