Puh ausführliche Rückmeldung, vielen Dank dafür schonmal. Ich versuche mal Stück für Stück darauf einzugehen.
Also hängt alles von ihm ab?
Von wem denn sonst? Er ist der Eigentümer? Gut es müssen sich natürlich noch Baufirmen um die Erschließung kümmern, insofern hängt der Zeitrahmen auch von denen ab.
Das ausgeguckte ist auch ein Eckgrundstück, oder soll der Bebauungsplan dort nicht umgesetzt werden? Macht das Sichtdreieck den Schick zu nichte?
Wieso sollte das ein Eckgrundstück sein? Wenn überhaupt wäre oberhalb eines fernen Tages ein weiteres Haus. Stand heute ist dort weiterhin Wiese.
Die Zuwegung ist in sämtliche Richtungen als Sackgasse geplant, oberhalb von "unserem" Grundstück geht es nicht weiter, anderer Eigentümer der (aktuell) kein Interesse hat die Wiese herzugeben. Der Original Bebauungsplan sieht nämlich eigentlich die Erschließung von dieser Seite aus vor.
Und ja ein Sichtdreieck ist insofern schon "unsschick" da man in diesem Bereich ja bestimmte Höhenvorgaben gelten und somit der Gestaltungsspielraum im Garten schon ein Stück eingeschränkt ist.
Und damit kommen wir dann auch zu:
Na ja, es besteht immerhin der rechtskräftige Bebauungsplan. Und wenn die Straße zu Euch erstmal gebaut ist, sind die Hürden zur weiteren Bebauung nicht mehr sehr hoch. Wäre vielleicht sogar besser, da die Erschließungskosten auf mehr Köpe verteilt würden.
Da die Straße zu den Grundstücken eine private Erschließung ist, gibt es einen städtebaulichen Vertrag mit der Stadt. Dieser besagt ausdrücklich, dass die Straße nur als Zufahrt für diese 5 Grundstücke zulässig ist (bzw. ist dies in der Protokollnotiz vom Stadtrat so vermerkt). Ok in wieweit das irgendjemanden in 10 Jahren interessiert, das weiß man nicht.
Und der rechtkräftige Bebauungsplan existiert seit 1983, wenn die restlichen Flächen dann auch jeweils fast 40 Jahre brauchen um erschlossen zu werden, meinetwegen ;-)
Ist die Parzellierung denn schon endgültig?
Ja
Wenn man tatsächlich die drei zur Auswahl hat, die Nähe zur Landstraße (s. Bebauungsplan Text 8). Ob herüberfliegende Bälle vom Kinderspielplatz besser sind ...?
Ja Punkt 8 bzw. 10 ist tatsächlich ein Haken. Da ich mal so gar keine Ahnung habe, würden nicht die "modernen" KFW-Häuser mit ihren mindestens 3-fach Verglasten Fenstern den Lärmschutz mit erfüllen?
Wie gesagt, wenn das linke Grundstück 150qm kleiner wäre (=günstiger), dann bräuchten wir hier gar nicht weiter diskutieren. Aber um die 30TEUR mehr sind halt schon ne Hausnummer. Klar wenn der Schallschutz das dann auffrisst ist's auch egal.