Grundstück in Aussicht - Tipps, Tricks, Anregungen gesucht

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kati1337

kati1337

Rein bauordnungstechnisch gewiss. Ob Euch das reicht, könnt aber nur Ihr beurteilen.
Wir haben KFW55 gebaut und entsprechend 3fach verglaste Fenster mit niedrigem U-Wert. Und mich nervt es beim Arbeiten im Büro schon, wenn der Nachbar sein Makita Baustellenradio bei der Gartenarbeit an hat. Das ist nicht mal besonders laut eingestellt, man hört aber die Bässe durch, ungefähr so wie man den 70er Jahre Röhren-Fernseher in alten Wohnungen durch die Wand gehört hat.
Ob man damit Kindergeschrei vom Spielplatz abfangen kann weiß ich nicht, würde ich mich aber nicht drauf verlassen. Und vor allem im Außenbereich schützt euch davor halt gar nichts. Wir waren gestern mit dem Kleinen auf einem Spielplatz und ich habe zu dem angrenzenden Haus rübergeschielt und dachte noch so "wow, da würde ich nicht wohnen wollen".
Ich kann euch da nur empfehlen mal zu einem Spielplatz zu fahren an einem Sonntag Nachmittag wenn's sonnig ist, damit ihr einen Eindruck davon kriegt. Kinder spielen nicht gemäßigt. In Gruppen drehen die voll auf und schreien entsprechend viel. Ich glaube darüber kann man sich auch nachher nicht beschweren, da das in der Natur der Sache steckt. Daher sollte man sich das vorm Eigentumskauf gut überlegen, ob man damit klar kommt. :)
 
W

warchild

Wir haben KFW55 gebaut und entsprechend 3fach verglaste Fenster mit niedrigem U-Wert. Und mich nervt es beim Arbeiten im Büro schon, wenn der Nachbar sein Makita Baustellenradio bei der Gartenarbeit an hat. Das ist nicht mal besonders laut eingestellt, man hört aber die Bässe durch, ungefähr so wie man den 70er Jahre Röhren-Fernseher in alten Wohnungen durch die Wand gehört hat.
Ob man damit Kindergeschrei vom Spielplatz abfangen kann weiß ich nicht, würde ich mich aber nicht drauf verlassen. Und vor allem im Außenbereich schützt euch davor halt gar nichts. Wir waren gestern mit dem Kleinen auf einem Spielplatz und ich habe zu dem angrenzenden Haus rübergeschielt und dachte noch so "wow, da würde ich nicht wohnen wollen".
Ich kann euch da nur empfehlen mal zu einem Spielplatz zu fahren an einem Sonntag Nachmittag wenn's sonnig ist, damit ihr einen Eindruck davon kriegt. Kinder spielen nicht gemäßigt. In Gruppen drehen die voll auf und schreien entsprechend viel. Ich glaube darüber kann man sich auch nachher nicht beschweren, da das in der Natur der Sache steckt. Daher sollte man sich das vorm Eigentumskauf gut überlegen, ob man damit klar kommt. :)
Der Spielplatz ist nicht das Problem (bzw. ein anderes), sondern dass per Bebauungsplan ein gewisser Schallschutz zur angrenzenden Landesstraße gefordert ist, was beim rechten Grundstück schon etwas interessanter wird, da nur 30m Wiese als natürlicher Schallschutz vorhanden sind. Das linke Grundstück hätte dann ja das Haus als weiteren Schallschutz.
Aber ich stimme mit dir überein, direkt angrenzend an eine Spielplatz _kann_ nervig sein. Allerdings ist da Stand heute noch ein "Wäldchen" drumherum (das zumindest in Teilen auch auf dem Spielplatz-Grundstück steht), das schützt ein wenig vor Lärm - und auf alle Fälle vor fliegenden Bällen ;-)
Zur Veranschaulichung mal Google Maps - man verzeihe mir mein grandiosen Paint-Talent :-)
grundstueck-in-aussicht-tipps-tricks-anregungen-gesucht-484599-1.png
 
W

warchild

Rein bauordnungstechnisch gewiss. Ob Euch das reicht, könnt aber nur Ihr beurteilen.
Aktuell wohnen wir in einem 4 Parteien-Haus. Und der Flur ist extrem hellhörig und irgendein Nachbar liebt es Wochenends vor 8 Uhr schon Holz zu hacken und zu sägen. Wir sind Kummer also gewohnt ;-)
Aber ist definitiv ein Punkt den man dann für die Hausplanung nochmal im Auge behalten sollte
 
M

motorradsilke

Das ist aber auch direkt an einen Spielplatz angrenzend.
Da muss man schon eine dicke Haut haben was Lärm auf der Terrasse angeht, wenn man das Grundstück nimmt.
Für mich wäre das nichts, gibt aber sicher Leute die das nicht stört.
Stimmt hatte ich übersehen.
Dann würde ich vermutlich da Grundstück darunter nehmen.
Ich würde mir das aber vor Ort ansehen.
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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