Preiserhöhungen im Bauvertrag mit Corona-Bezug

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C

Catsuma

Hallo zusammen,

ich lese seit der eigenen Hausplanung viel in diesem Forum mit und habe schon einige hilfreiche Erkenntnisse mitgenommen, danke für die tollen Beiträge hier!:) Da ich mich nun selber kurz vor Abschluss eines Bauvertrages befinde, würde ich mich über Eure Meinung zu 2 Passagen im Bauvertrag sehr freuen. Ich habe ein Haus in Holzständerbauweise über eine regionale, kleine Baufirma (als GU, keine Eigenleistung) mit gutem Ruf in der Region geplant und nun einen Bauvertrag bekommen, der folgende Passagen enthält:

1) …die Preise sind anhand der Einkaufspreise zum Datum der Angebotserstellung festgelegt. Wegen Corona können sich die Preise derzeit deutlich verändern. Kommt es während der Ausführung (geplant 2022) zu einer Erhöhung der Einkaufspreise im Vgl. zum Zeitpunkt der Angebotserstellung um mehr als 5%, erfolgt eine Anpassung an den neuen Preis. Über die Preisveränderung muss der AN einen Nachweis erbringen, der AN trägt Veränderungen bis zu einer Höhe von 5%.

2) …der Termin zur Fertigstellung (eher großzügig in 2 Jahren bemessen) hat eine Baugenehmigungserteilung innerhalb von 4 Monaten nach Einreichen des Bauantrages als Voraussetzung. Verzögert sich die Baugenehmigung, verschiebt sich die Fertigstellung. Verschiebt sich die Fertigstellung um mehr als 6 Monate (also 2,5 Jahre), wird die endgültige Rechnungssumme um die marktübliche Preiserhöhung (3%) erhöht.

Beides Punkte, welche die Gesamtkosten des Hausbaus ungemütlich verändern können.

Zum 1ten: Dass die Holzpreise in der letzten Zeit erheblich gestiegen sind, habe ich natürlich mitbekommen und kann daher nachvollziehen, dass sich regionale, kleinere Hausbaufirmen absichern wollen oder müssen. Aber bei massivem Anstieg der Kosten, stehe ich ziemlich blöd da (wobei 10% mehr Holzmaterialkosten nicht 10% mehr Gesamtkosten ausmachen dürften). Und wenn in 12 Monaten die Ausführung beginnt, dürfte automatisch eine Preiserhöhung ja bereits vorliegen.

Zum 2ten Punkt: für 2020 bestanden 18 Wochen durchschnittliche Bearbeitungszeit des Bauamtes für private Bauanträge... vom Bauamt wird Corona als Grund für die lange Bearbeitungszeit genannt. Da ist eine Verzögerung über 4 Monate eigentlich vorprogrammiert.

Ich habe bald ein Gespräch zum Bauvertrag und sprechen die Punkte natürlich offen an, bin aber auch zum Entschluss gekommen, dass kein Weg an einem Vertragsexperten vorbei führt.

Wie seht Ihr diese 2 Passagen? Ist das jetzt üblich für kleine Hausbauunternehmen?

LG Cat
 
Y

ypg

Aber bei massivem Anstieg der Kosten, stehe ich ziemlich blöd da (wobei 10% mehr Holzmaterialkosten nicht 10% mehr Gesamtkosten ausmachen dürften)
Und bei einem „Nuranstieg“ von unter 5% stehst Du gut da.
Ich finde es gut, dass der GU diese Punkte im Vertrag mit einfliessen lässt, statt irgendwann stotternd (im Sinne des Geldflusses) ankommt.
Ein Vertrag, wo nur eine Seite gewinnt, und das über eine große Zeitspanne, ist unrealistisch, dennoch oft zu lesen, dass es noch so gehandhabt wird.
Grundsätzlich solltest Du Dir einen SV für Deinen Hausbau nehmen. Der Vertrag inkludiert auch die Vertragsprüfung. Allerdings arbeitet er für Dich, das allerdings bedeutet, dass er Dich auf solche Dinge aufmerksam machen wird, es deshalb aber nicht heißt, dass der Vertrag rechtswidrig ist und geändert werden muss. Du selbst hast aber das Recht, Dir jmd anders als GU zu suchen, der solchen Passus nicht drin hat. Bedeutet dann aber wiederum auch nicht, dass alles zur vollsten Zufriedenheit ablaufen wird. Firmen, die sich nicht absichern, gehen auch schnell mal insolvent.
 
N

nordanney

Zum 1ten: Dass die Holzpreise in der letzten Zeit erheblich gestiegen sind, habe ich natürlich mitbekommen und kann daher nachvollziehen, dass sich regionale, kleinere Hausbaufirmen absichern wollen oder müssen. Aber bei massivem Anstieg der Kosten, stehe ich ziemlich blöd da (wobei 10% mehr Holzmaterialkosten nicht 10% mehr Gesamtkosten ausmachen dürften). Und wenn in 12 Monaten die Ausführung beginnt, dürfte automatisch eine Preiserhöhung ja bereits vorliegen.
Ansonsten steht der GU ziemlich blöd da. Möchte nicht mit einem Unternehmer bauen, dessen Marge (beim Hausbau zwischen 10 und 20%) sich in Luft auflöst. Das bringt nur Stress.
Die Regelung ist aber sehr fair! 5% übernimmt der GU. Tolle Sache für Dich.
2) …der Termin zur Fertigstellung (eher großzügig in 2 Jahren bemessen) hat eine Baugenehmigungserteilung innerhalb von 4 Monaten nach Einreichen des Bauantrages als Voraussetzung. Verzögert sich die Baugenehmigung, verschiebt sich die Fertigstellung. Verschiebt sich die Fertigstellung um mehr als 6 Monate (also 2,5 Jahre), wird die endgültige Rechnungssumme um die marktübliche Preiserhöhung (3%) erhöht.
Auch absolut ok.
Würde aber einen Passus einbauen, der ein Verschulden des GU sanktioniert. Also so etwas wie Beginn Bau spätestens X Monate nach Baugenehmigung. Strafzahlung, wenn nicht innerhalb von X Monaten nach Baubeginn Fertigstellung ist (was der GU zu verantworten hat - Schlechtwetter/Winter also ausgenommen).
 
H

HilfeHilfe

Absolut fair. Warum soll der GU euch das Risiko abnehmen und die Kosten tragen.

Er will sich auch absichern
 
H

hampshire

Ist ausgewogen und fair - (nicht ganz) wie eine Vollkasko mit Selbstbeteiligung.
Wenn es mit dem Zuschlag und der Zeitverzögerung zu eng werden kann: kleiner oder weniger aufwändig bauen.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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