Super, danke für Eure Einschätzung und die weiteren Tipps
@nordanney!
Die beiden Passagen hatten sich für mich erstmal nur nach Mehrkosten angehört und ich konnte es einfach nicht richtig einordnen, jetzt ist es aber um einiges klarer :) Unser Puffer würde eine gewisse Preiserhöhung noch mit abdecken
@HilfeHilfe
Was passiert bei 6%? Zahlt ihr dann 1% und der GU 5 oder ihr dann alle 6?
Ich hatte es so verstanden, dass wir uns erst über 5% beteiligen müssen. Aber das frage ich beim nächsten Termin nach.
Von Freunden, die mit dem Unternehmen gebaut hatten und selber handwerklich zu tun haben, wurde uns empfohlen, keinen Sachverständigen zu nehmen
@ypg, da alles insgesamt sehr unkompliziert und gut ablief. Da wir uns aber so gut wie nicht mit Bausachen auskennen, wäre es vermutlich schon ratsam.
Mit der Vertragsunterschrift beginnt ja dann die Eingabeplanung und Fertigstellung des Bauantrages bis zum Einrreichen. In dieser Phase wird auch ein Bodengutachten, eine genauere Einschätzung von Erschließungskosten mit einem Tiefbauer vor Ort (für die Finanzierungsplanung aktuell großzügig kalkuliert) und wegen einigen alten Bäumen auch eine Baumbesichtung durch Baumpfleger stattfinden. Sollten sich da völlig explodierende Baunebenkosten ergeben (z.B. durch unerwartete Altlasten oder schwierigem Boden, Grundwasser bis unter die Erde stehend, vom Bauamt geforderter Wurzelschutz...ich habe da so einige Horrorgeschichten gelesen), könnte da im Bauvertrag ein Rücktrittsrecht mit Zahlung bisheriger Leistungen vereinbart werden? Bis jetzt bezieht sich so ein Rücktrittsrecht neben dem üblichen Kündigungsrecht auf den Fall einer nicht erteilten Baugenehmigung (mit exakter Angabe der dann anfallenden Kosten, was sich fair anhört).