Gibt es in eurem Vertrag eine Widerrufsklausel? Für den Widerruf selbst ist es inzwischen m.E. zu spät. Wenn der Vertrag aber keine Widerrufsklausel enthält, ist er ungültig. Die Vertragsbürgschaft (einer Bank oder Versicherung) müsste euch in Papierform ausgehändigt werden und zwar vor der 1. Zahlung eurerseits. Ich habe zwar einen perfekten Vertrag, bin aber trotzdem auf die Schnauze gefallen, da GU fachlich einfach unfähig ist. Nun kommt der Rechtsweg. Aber mit so einem Vertrag wie euren, wäre der aussichtslos. Ich würde euch raten den Vertrag vom Anwalt für Baurecht prüfen lassen und wenn GU nicht bereit ist, entsprechende Änderungen einzufügen und einen Fertigstellungstermin zu fixieren, den Vertrag zu kündigen, ehe ihr noch mehr Zeit und Geld sinnlos investiert. Die 5% müssten dann zurückgefordert werden.