Verzögerungen bei GU, kein Termin gemäss § 650 Baugesetzbuch festgelegt
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Zuletzt aktualisiert 22.12.2024 Sie befinden sich auf der Seite 10 der Diskussion zum Thema: Verzögerungen bei GU, kein Termin gemäss § 650 Baugesetzbuch festgelegt >> Zum 1. Beitrag <<
Ich meine wir haben auch offen unsere Beweggründe der Eigenvergabe genannt, den Kellerbauer benannt und gefragt, ob das so in Ordnung geht oder Probleme machen könnte. Antwort war, nein, das funktioniert.
Den prinzipiellen Ablauf, nicht die Hinhaltetaktik.
Es glaubt doch wohl hoffentlich keiner hier, das der arme GU schon mit den Hufen scharrt, ihm aber die Hände gebunden sind weil der Bauherr seinen Keller nicht einfach hinstellt.
Und sich gar nicht mehr ans Telefon traut vor lauter Verunsicherung.
Ich habe mir das nicht ausgedacht aber GUs bauen so. Das war bei keinem der GUs während der Angebotsphase ein Problem, den Keller selbst zu vergeben. Man wollte nur gute Qualität haben und nicht die letzte Hinterhofkellerklitsche..