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Stefan001
Man könnte eine Bindung an den Baupreisindex des statistischen Bundesamtes der relevanten Quartale vornehmen. Das wäre eine Maßnahme mit der sich die Preissteigerung fair und objektiv nachvollziehen lassen könnte und die auch unabhängig von blöden Entscheidungen des GUs ist.Ich würde sowas auf keinen Fall unterschreiben. Du hast nichts in der Hand. GU kann Dir quasi alles präsentieren. Glaub mir, sein Großhändler schreibt ihm jede Zahl auf ein Blatt Papier..und wo liegt überhaupt der Startbezugspunkt?Du müsstest jetzt zu deinem Angebot auch seine aktuellen bezugskonditionen inkl. Eigenkapital erhalten, damit du eine Basis zur Preisberechnung hättest.
Ohne so eine objektive Basis, sehe ich den Nachweis auch beliebig manipulierbar (in beide Richtungen...)