Yaso2.0
Hallo zusammen,
vor gut einer Woche klingelte es ganz unverhofft an meiner Tür und ein fremder Mann erzählte mir, dass unser Haus + unsere 5 Nachbarn ein Wegerecht auf seinem Grundstück haben. Er bat uns, darauf zu verzichten, weil er das Grundstück (inkl. Bestandshaus) veräußern möchte und der Interessent darauf besteht, es ohne die eiWegerechte zu erwerben.
Heute haben wir Post vom Notar des Grundstück Eigentümers erhalten, dort steht, wir sollen eine Löschungsbewilligung unterschreiben für ein Wege- und Leitungsrecht.
Unsere Häuser wurde damals nicht wie ursprünglich angedacht, über das Grundstück des oben genannten Herren erschlossen, sondern über ein zusätzlich erworbenes Grundstücksteil eines anderen Anwohners.
Heute sagte mir einer meiner Nachbarn, wenn wir auf die eingetragenen Rechte verzichten, könnte der neue Eigentümer das Bestandshaus abreissen und viel größer und bis an unsere Grundstücksgrenzen bauen, da er die Wegerecht nicht mehr einhalten muss.
Stimmt das oder hat ein Wege- und Leitungsrecht keinen Einfluss auf das Baufeld/Baugrenzen?
Wir möchten dem Verkäufer ja keine Steine in den Weg legen, aber natürlich mögliche Konsequenzen vorab bedenken.
Vielen Dank für eure Hilfe :)
vor gut einer Woche klingelte es ganz unverhofft an meiner Tür und ein fremder Mann erzählte mir, dass unser Haus + unsere 5 Nachbarn ein Wegerecht auf seinem Grundstück haben. Er bat uns, darauf zu verzichten, weil er das Grundstück (inkl. Bestandshaus) veräußern möchte und der Interessent darauf besteht, es ohne die eiWegerechte zu erwerben.
Heute haben wir Post vom Notar des Grundstück Eigentümers erhalten, dort steht, wir sollen eine Löschungsbewilligung unterschreiben für ein Wege- und Leitungsrecht.
Unsere Häuser wurde damals nicht wie ursprünglich angedacht, über das Grundstück des oben genannten Herren erschlossen, sondern über ein zusätzlich erworbenes Grundstücksteil eines anderen Anwohners.
Heute sagte mir einer meiner Nachbarn, wenn wir auf die eingetragenen Rechte verzichten, könnte der neue Eigentümer das Bestandshaus abreissen und viel größer und bis an unsere Grundstücksgrenzen bauen, da er die Wegerecht nicht mehr einhalten muss.
Stimmt das oder hat ein Wege- und Leitungsrecht keinen Einfluss auf das Baufeld/Baugrenzen?
Wir möchten dem Verkäufer ja keine Steine in den Weg legen, aber natürlich mögliche Konsequenzen vorab bedenken.
Vielen Dank für eure Hilfe :)