Im Forum, daß man fast gesteinigt wird, wenn man sich mit dem unsittlichen Hinweis muckst, ein sichtbar vorhandener Keller sei keine Schande;
und in vielen Bebauungsplänen, daß sie einen vernünftigen Bezug der Traufhöhe auf die Höhenlage des Erdgeschossfußbodens oft damit verknüpfen, diese möge aber nicht mehr als einen halben Meter über der Straße liegen. Dies und dann eine Traufhöhe von maximal viereinhalb Metern bewiegen zumindest die heute häufigen Kniestockjunkies, den Keller falls überhaupt vorhanden zumindest tieferzulegen.
Viele Bauherren denken ja schon "schade, daß man den alten Mann nicht hauen darf", wenn ich die heilige Garagenzwischentür hinterfrage. Da ist Euer Vintage Hochparterre echt mutig ;-)