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Julia321
Liebe Bauherren,
Lieferengpässe und steigende Materialkosten machen den Bau gerade teurer. Unser GU hat daher nun eine Preisgleitklausel im Vertrag eingeführt:
"Der vereinbarte Preis gilt vorbehaltlich der zu diesem Zeitpunkt der Angebots- bzw Vertragserstellung bestehenden Materialpreise. Sollte sich der Materialpreis und damit die Handwerkerleistungen verändern, so verändert sich auch der Festpreis des Werkvertrag. "
Für uns als Bauherren ist das ein Fass ohne Boden. Aus Sicht des GU nachvollziehbar in der aktuellen Situation, aber als Bauherr kann das im Ernstfall den Ruin bedeuten. Was meint ihr? Gibt es in euren Verträgen, die jetzt geschrieben werden, auch solche Klauseln?
Danke und viele Grüße
Lieferengpässe und steigende Materialkosten machen den Bau gerade teurer. Unser GU hat daher nun eine Preisgleitklausel im Vertrag eingeführt:
"Der vereinbarte Preis gilt vorbehaltlich der zu diesem Zeitpunkt der Angebots- bzw Vertragserstellung bestehenden Materialpreise. Sollte sich der Materialpreis und damit die Handwerkerleistungen verändern, so verändert sich auch der Festpreis des Werkvertrag. "
Für uns als Bauherren ist das ein Fass ohne Boden. Aus Sicht des GU nachvollziehbar in der aktuellen Situation, aber als Bauherr kann das im Ernstfall den Ruin bedeuten. Was meint ihr? Gibt es in euren Verträgen, die jetzt geschrieben werden, auch solche Klauseln?
Danke und viele Grüße