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majuhenema
Nachvollziehen kann ich die "Aktion" aus GU-Sicht auch. Allerdings gleicht die Klausel einem Freifahrtsschein nach dem Motto: "Ich kann den Preis nachträglich so anpassen, wie ich möchte und begründe es mit der Preiserhöhung."Kann die Aktion vom GU bei solchen Preissprüngen schon etwas verstehen.
In diesem Sinne führt die Klausel die Idee und den Vorteil eines GU ad absurdum.