Daß das eine Option sei, hast Du mißverstanden. Die Gemeinde reißt sich den Allerwertesten dafür auf, der Bebaubarkeit des Gebietes mit Einfamilienhaus zuliebe eine Fernwärmeversorgung aufzubauen, die aber leider nur mit Anschluss- und Benutzungszwang wirtschaftlich leistbar wird. Und dann kommt ein Schlauberger und ist so asozial, das nicht kapieren zu wollen und lieber aus der Reihe zu tanzen. Die vorbildliche Form der rechtzeitigen Bekanntmachung der Strafhöhe - übrigens sehr zuvorkommend, diese nicht alle dreißig oder gar alle zehn Jahre zu verlangen - soll nicht zum Mißverständnis anregen, das sei ein Aufpreis wie für eine Geschosserhöhung. Solches Mißverstehen(wollen) ist schuld daran, wenn bei nächster Gelegenheit a) mit dickeren Zaunpfählen gewunken wird oder b) das Baugebiet gleich nur mit Mehrfamilienhaus der gemeindlichen Siedlungsgesellschaft bebaut wird, sollen doch die individualistischen Armleuchter die Bauplätze für ihre Ichichich-Einfamilienhaus woanders suchen müssen. Ich glaube, Du hast hier schlicht einen Schuß nicht gehört. Die Gemeinde wollte nett sein - als Affront gegen Heizkostenschnäppchenjäger ist das nicht gemeint !