Nahwärme-Vertrag und Grenzbebauung

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Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
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11ant

11ant

Die zweite Option wäre die eine einmalige Strafzahlung in Anspruch zu nehmen. Bei den festgeschriebenen 50€ / qm (ca 160qm beheizte Fläche) wäre das auf > 15 Jahre gesehen wirtschaftlicher
Daß das eine Option sei, hast Du mißverstanden. Die Gemeinde reißt sich den Allerwertesten dafür auf, der Bebaubarkeit des Gebietes mit Einfamilienhaus zuliebe eine Fernwärmeversorgung aufzubauen, die aber leider nur mit Anschluss- und Benutzungszwang wirtschaftlich leistbar wird. Und dann kommt ein Schlauberger und ist so asozial, das nicht kapieren zu wollen und lieber aus der Reihe zu tanzen. Die vorbildliche Form der rechtzeitigen Bekanntmachung der Strafhöhe - übrigens sehr zuvorkommend, diese nicht alle dreißig oder gar alle zehn Jahre zu verlangen - soll nicht zum Mißverständnis anregen, das sei ein Aufpreis wie für eine Geschosserhöhung. Solches Mißverstehen(wollen) ist schuld daran, wenn bei nächster Gelegenheit a) mit dickeren Zaunpfählen gewunken wird oder b) das Baugebiet gleich nur mit Mehrfamilienhaus der gemeindlichen Siedlungsgesellschaft bebaut wird, sollen doch die individualistischen Armleuchter die Bauplätze für ihre Ichichich-Einfamilienhaus woanders suchen müssen. Ich glaube, Du hast hier schlicht einen Schuß nicht gehört. Die Gemeinde wollte nett sein - als Affront gegen Heizkostenschnäppchenjäger ist das nicht gemeint !
 
C

Crixton

Auch die Nahwärme-Zwangsbeglückung wird damit zu tun haben, Einzelhausheizungsräume einsparen zu wollen. Vermutlich hat man im Gemeinderat lange darüber nachgedacht, wie man in der Praxis hinkriegt, auf Miniparzellen überhaupt Einfamilienhaus stellen zu können.
Zum Thema "Mitkellerer baut neben Ohnekellerer bei faktischem Kettenhaus" kannst Du - bei schwachem Herzen unter ärztlicher Aufsicht - den Thread von @goalkeeper https://www.hausbau-forum.de/threads/reihenendhaus-mit-gue-in-eigenregie-bauen.31198/ durchlesen ;-)
Die Fläche für die Wärmepumpe könnte ich schon noch bereitstellen, auch bei kleinem Grundstück.
Den von dir verlinkten Thread habe ich überflogen, mann muss ja nicht gleich vom schlimmsten ausgehen :D
Im Zweifelsfall falls es zu Diskussionen zwischen den Parteien kommt ist mir die Nachbarschaft deutlich wichtiger, d.h. falls so eine Stützmauer benötigt wird stimmt man das halt mit dem Nachbar ab wie die Kosten aufgeteilt werden.
Wenn man sich von allen Eventualitäten verunsichern lässt dürfte ich gar kein Haus bauen.
 
C

Crixton

Daß das eine Option sei, hast Du mißverstanden. Die Gemeinde reißt sich den Allerwertesten dafür auf, der Bebaubarkeit des Gebietes mit Einfamilienhaus zuliebe eine Fernwärmeversorgung aufzubauen, die aber leider nur mit Anschluss- und Benutzungszwang wirtschaftlich leistbar wird. Und dann kommt ein Schlauberger und ist so asozial, das nicht kapieren zu wollen und lieber aus der Reihe zu tanzen. Die vorbildliche Form der rechtzeitigen Bekanntmachung der Strafhöhe - übrigens sehr zuvorkommend, diese nicht alle dreißig oder gar alle zehn Jahre zu verlangen - soll nicht zum Mißverständnis anregen, das sei ein Aufpreis wie für eine Geschosserhöhung. Solches Mißverstehen(wollen) ist schuld daran, wenn bei nächster Gelegenheit a) mit dickeren Zaunpfählen gewunken wird oder b) das Baugebiet gleich nur mit Mehrfamilienhaus der gemeindlichen Siedlungsgesellschaft bebaut wird, sollen doch die individualistischen Armleuchter die Bauplätze für ihre Ichichich-Einfamilienhaus woanders suchen müssen. Ich glaube, Du hast hier schlicht einen Schuß nicht gehört. Die Gemeinde wollte nett sein - als Affront gegen Heizkostenschnäppchenjäger ist das nicht gemeint !
Mag ein Gesichtspunkt sein. Der andere ist wohl, dass die Gemeinde händeringend nach Abnehmern für die Wärme aus dem errichteten Biomasseheizwerk sucht um es wirtschaftlich betreiben zu können. Dass das "wirtschaftliche Betreiben" komplett auf Kosten der Endverbraucher geht finde ich nicht fair. Wenn die jährlichen Betriebskosten um ca 100% höher liegen als bei alternativen Heizmöglichkeiten wurde meiner Ansicht entweder falsch kalkuliert oder es bleibt eine Marge ähnlich dem Niveau von Küchenstudios hängen.
Zumal es genug Erfahrungen gibt, dass der kwh preis bei Fernwärme nach Ablauf der Preisbindung nochmals deutlich angehoben wird, da der Anbieter eine Monopolstellung hat und im Endeffekt nichts übrig bleibt als es hinzunehmen.
Es gibt auch andere Lösungen (zB Wärmepumpe + Photovoltaik) die platzsparend und langfristig ebenfalls umweltschonend sind.
 
Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
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