„nach im Amt vorliegenden Angaben ist für den Standort ein Grundwasserflurabstand zwischen 5 und 10 m. Schichtenwasser in oberen Bodenhorizonten kann nicht ausgeschlossen werden. Zur Ermittlung des konkreten Abstandes wird die Erstellung eines Baugrundgutachten empfohlen, in dessen Rahmen auch die Sickerfähigkeit des Bodens im Zusammenhang mit einer Niederschlagsversickerung ermittelt werden könnte.“
In Sachen Laienlesbarkeit von Behördensprech ist Deutschland wahrlich ein Entwicklungsland. Da steht, daß Grundwasser zwischen fünf und zehn Metern unter der Geländeoberfläche "steht" und sich dann auch quasi zu unterirdischen Pfützen zusammenfinden kann. Das Amt will seiner Hinweispflicht genüge tun, daß Du ein Bodengutachten machen solltest - in diesem Falle nicht wegen des Verdachtes auf Fels o.ä., sondern speziell zur Klärung des Sachverhaltes ;-) wie zügig Regen durch den Boden abläuft. Ich lese hier soweit keine Bedenken dagegen, daß der Baugrund ein Haus trüge, aber sehr wohl den Hinweis auf eine sehr sorgfältige Kellerabdichtung.
Einige Interessenten möchten wohl ein Mehrfamilienhaus bauen, der ET möchte dort aber kein Mehrfamilienhaus und bevorzugt Interessenten für Einfamilienhaus.
Das interessiert nicht, Bau(planungsrecht) ist selbst in Hintertupfing-Posemuckel kein Wunschkonzert. Mehrfamilienhaus brauchen signifikant höhere Grundflächenzahl und insbesondere Geschossflächenzahl und Gebäudehöhen. Wo die erlaubt werden, hat umgekehrt eine Grundstücksentwicklung mit Einfamilienhaus schlechtere Chancen. Aber: behördlicherseits erwarte ich hier keine Festlegung auf Mehrfamilienhaus (die auch einen Bebauungsplan erfordern würde, in §34-Gebieten kann man die nicht "vorgeben"). Wenn also beides gebaut werden dürfte, dann also eher "maximal Mehrfamilienhaus" als "nur Mehrfamilienhaus". Einfamilienhaus gehen behördlicherseits immer. DANN ist der Wunsch des Eigentümers entscheidend, und den kann ich Dir schon voraussagen: außerhalb von Boomtowns würde ihm ein attraktiveres Nachbar-Mehrfamilienhaus seine Wohnungen schneller leerziehen als das Grundwasser versickert ;-)
Kommt jedoch die Gemeinde auf die Idee, entweder formal planungsrechtlich mit einer Beschränkung auf Einfamilienhaus (oder deren Rahmenbedingungen) oder taktisch mit einem Mangel an einem beherzten "ja !" Investoren auf Abstand zu halten, dann kann der Eigentümer sich solche wünschen bis er schwarz wird, und haben faktisch nur Einfamilienhaus-Interessenten eine Chance. Für Investoren ist die Landkarte etwas anders aufgebaut als für Otto Normalverbraucher: wo kleines Geld zusätzlich auch noch langsam dreht, da gehen die garnicht hin. Viele öffentliche Verwaltungen halten Investoren daher allein durch ihr Schnarchen fern und haben bau(planungs)rechtliche Erschwernisse garnicht "nötig". Ein restriktiver Bebauungsplan oder ein §34 allein mögen allein noch nicht genügen, aber in Kombination mit einem trägen Bürgermeister kann sich der Einfamilienhaus-Bauwillige sicher sein, daß kein Investor mitbieten wird. Um mehr als den Dorfgeldadel wird es sich bei den "einigen Interessenten für Mehrfamilienhaus" also kaum handeln.