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holger311085
Hallo zusammen,
wir beide Mitte 30 + 1 Kind stehen kurz vor unserem ersten Hauskauf über einen Bauträger.
Kaufvertrag liegt uns vor. Notar ist in knapp 2 Wochen.
Nach eigener Recherche stellte sich jetzt raus das unser neues Traumhaus, welches vom Bauträger schon von der Stadt genehmigt wurde, sich in einem ausgerufenen " Sanierungsgebiet und in unmittelbarer Umgebung eines Geschützen Kulturdenkmals" befindet.
Das Sanierungsgebiet würde bei einem Verkauf des Hauses unserseits für uns Nachteile erbringen, bezüglich Vorverkaufsrecht der Stadt.
Des Weiteren muss durch die unmittelbare Lage Nähe eines Geschützen Kulturdenkmals unsererseits Auflagen bzw. immer ein Antrag bei der unteren Denkmalschutzbehörde (Kreisverwaltung) gestellt werden, wenn wir z.B. eine Terrassenüberdachung erstellen möchten. Die untere Denkmalschutzbehörde muss alle Veränderung genehmigen, was natürlich Einschränkungen für uns erbringen kann.
Leider befindet sich im uns vorliegenden Kaufvertrag keinerlei Hinweis / Absatz mit einem Vermerk auf diese Einschränkungen / Gegebenheiten. Die beiden Themen haben wir auch nicht direkt vom Bauträger erfahren, sondern von einem Freund, welcher in der Nähe auch Hausbesitzer ist.
Jetzt unsere Frage. Müssen solche Themen im Kaufvertrag erwähnt / vermerkt sein? Eigentlich habe ich keine Lust auf Ärger und Stress, jedoch möchte ich auch ungern in eine Falle tappen.
Weiß jemand da etwas mehr drüber? Sollen wir direkt zum Fachanwalt für Baurecht zur Prüfung des Sachverhaltes?
Besten Dank im Voraus für eure Hilfe.
Holger und Jenny und der kleine Sven
wir beide Mitte 30 + 1 Kind stehen kurz vor unserem ersten Hauskauf über einen Bauträger.
Kaufvertrag liegt uns vor. Notar ist in knapp 2 Wochen.
Nach eigener Recherche stellte sich jetzt raus das unser neues Traumhaus, welches vom Bauträger schon von der Stadt genehmigt wurde, sich in einem ausgerufenen " Sanierungsgebiet und in unmittelbarer Umgebung eines Geschützen Kulturdenkmals" befindet.
Das Sanierungsgebiet würde bei einem Verkauf des Hauses unserseits für uns Nachteile erbringen, bezüglich Vorverkaufsrecht der Stadt.
Des Weiteren muss durch die unmittelbare Lage Nähe eines Geschützen Kulturdenkmals unsererseits Auflagen bzw. immer ein Antrag bei der unteren Denkmalschutzbehörde (Kreisverwaltung) gestellt werden, wenn wir z.B. eine Terrassenüberdachung erstellen möchten. Die untere Denkmalschutzbehörde muss alle Veränderung genehmigen, was natürlich Einschränkungen für uns erbringen kann.
Leider befindet sich im uns vorliegenden Kaufvertrag keinerlei Hinweis / Absatz mit einem Vermerk auf diese Einschränkungen / Gegebenheiten. Die beiden Themen haben wir auch nicht direkt vom Bauträger erfahren, sondern von einem Freund, welcher in der Nähe auch Hausbesitzer ist.
Jetzt unsere Frage. Müssen solche Themen im Kaufvertrag erwähnt / vermerkt sein? Eigentlich habe ich keine Lust auf Ärger und Stress, jedoch möchte ich auch ungern in eine Falle tappen.
Weiß jemand da etwas mehr drüber? Sollen wir direkt zum Fachanwalt für Baurecht zur Prüfung des Sachverhaltes?
Besten Dank im Voraus für eure Hilfe.
Holger und Jenny und der kleine Sven