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Matt.712
Sorry, das ging schief...eigentlich wollte ich noch ein bisschen dazu schreiben:
Die Flurstücke sind folgendermaßen aufgeteilt (dazu noch einmal ein Auszug aus dem Münchner Kartendienst ). Das Flurstück von Haus A ist C-förmig mit einer Grundflächenzahl von 0,4. Das aktuell bestehende Haus überbaut lediglich ca. 14 %, sodass dies kein Hinderungsgrund wäre. Die Flurstücke Garage A und Garage fremd sind jeweils eigenständige Flurstücke, die zu den beiden Häusern gehören und die gemeinsame Zufahrt ist ein weiteres Flurstück, welches hälftig Haus A und hälftig Haus fremd zugeteilt ist (Miteigentumsanteil 1/2). Haus fremd, Garage fremd und der hälftige Miteigentumsanteil der Zufahrt gehört unseren Nachbarn. Haus A, Garage A und der zweite Anteil an der Zufahrt uns.
Im Bebauungsplan sind keine speziellen Regelungen zu den Abstandsflächen getroffen worden. In diesem aktuell gültigen Bebauungsplan sind die Garagen erst gar nicht eingezeichnet, sondern ein weiteres Reihenhaus (ursprünglich waren wohl 4*2 Häuser versetzt geplant.
Vielleicht hilft das, um die ungewöhnlichen Umstände besser greifen zu können. Wie 11ant schon sagte, wir freuen uns tatsächlich an dem Grünstreifen bzw. dem "großen" Garten, würden jedoch gerne die Eltern wegen eines zukünftigen Pflegefalls in unsere Nähe holen. Da wäre aufgrund des riesigen Baufensters ein Projekt in die Richtung für uns wie ein Jackpot.
Herzlichen Dank und einen guten Wochenstart!
Die Flurstücke sind folgendermaßen aufgeteilt (dazu noch einmal ein Auszug aus dem Münchner Kartendienst ). Das Flurstück von Haus A ist C-förmig mit einer Grundflächenzahl von 0,4. Das aktuell bestehende Haus überbaut lediglich ca. 14 %, sodass dies kein Hinderungsgrund wäre. Die Flurstücke Garage A und Garage fremd sind jeweils eigenständige Flurstücke, die zu den beiden Häusern gehören und die gemeinsame Zufahrt ist ein weiteres Flurstück, welches hälftig Haus A und hälftig Haus fremd zugeteilt ist (Miteigentumsanteil 1/2). Haus fremd, Garage fremd und der hälftige Miteigentumsanteil der Zufahrt gehört unseren Nachbarn. Haus A, Garage A und der zweite Anteil an der Zufahrt uns.
Im Bebauungsplan sind keine speziellen Regelungen zu den Abstandsflächen getroffen worden. In diesem aktuell gültigen Bebauungsplan sind die Garagen erst gar nicht eingezeichnet, sondern ein weiteres Reihenhaus (ursprünglich waren wohl 4*2 Häuser versetzt geplant.
Vielleicht hilft das, um die ungewöhnlichen Umstände besser greifen zu können. Wie 11ant schon sagte, wir freuen uns tatsächlich an dem Grünstreifen bzw. dem "großen" Garten, würden jedoch gerne die Eltern wegen eines zukünftigen Pflegefalls in unsere Nähe holen. Da wäre aufgrund des riesigen Baufensters ein Projekt in die Richtung für uns wie ein Jackpot.
Herzlichen Dank und einen guten Wochenstart!