J
JayBee_1985
Liebe Hausbau-Gemeinde,
wir möchten ein Einfamilienhaus mit Carport/Nebenanlage realisieren lassen. Auf der stark vereinfachten Skizze (Bild M1) ist unsere Absicht ersichtlich.
Unsere Nachbarn möchten sich keine Baulast eintragen lassen, was auch für uns absolut verständlich ist.
Nach meinem Verständnis kann ich das Vorhaben OHNE eine Baulast realisieren (Bild M2), indem ich das Ganze so platziere, dass ich zur linken und rechten Grundstücksgrenze mind. 3m Abstand halte. Ist das richtig?
Auszug Niedersächsische Bauordnung (Niedersächsische Bauordnung):
"Bauliche Anlagen nach Satz 2 dürfen den Abstand nach Absatz 2 auf einer Gesamtlänge von 9
m je Grundstücksgrenze, auf einem Baugrundstück insgesamt jedoch nur auf einer Länge von
15 m unterschreiten. Bei Anwendung der Sätze 2 und 3 sind nach Absatz 5 Satz 2 ohne
Abstand an eine Grenze gebaute Gebäude der in Satz 2 Nr. 1 genannten Art anzurechnen. 5Bei
Anwendung des Satzes 1 Nr. 2 gilt Absatz 2 Satz 3 entsprechend."
Da mir die Fachexpertise fehlt diesen Abschnitt unmissverständlich zu verstehen, bitte ich euch um Hilfe und freue mich über jede Antwort.
Vielen Dank
wir möchten ein Einfamilienhaus mit Carport/Nebenanlage realisieren lassen. Auf der stark vereinfachten Skizze (Bild M1) ist unsere Absicht ersichtlich.
Unsere Nachbarn möchten sich keine Baulast eintragen lassen, was auch für uns absolut verständlich ist.
Nach meinem Verständnis kann ich das Vorhaben OHNE eine Baulast realisieren (Bild M2), indem ich das Ganze so platziere, dass ich zur linken und rechten Grundstücksgrenze mind. 3m Abstand halte. Ist das richtig?
Auszug Niedersächsische Bauordnung (Niedersächsische Bauordnung):
"Bauliche Anlagen nach Satz 2 dürfen den Abstand nach Absatz 2 auf einer Gesamtlänge von 9
m je Grundstücksgrenze, auf einem Baugrundstück insgesamt jedoch nur auf einer Länge von
15 m unterschreiten. Bei Anwendung der Sätze 2 und 3 sind nach Absatz 5 Satz 2 ohne
Abstand an eine Grenze gebaute Gebäude der in Satz 2 Nr. 1 genannten Art anzurechnen. 5Bei
Anwendung des Satzes 1 Nr. 2 gilt Absatz 2 Satz 3 entsprechend."
Da mir die Fachexpertise fehlt diesen Abschnitt unmissverständlich zu verstehen, bitte ich euch um Hilfe und freue mich über jede Antwort.
Vielen Dank