R
Raiweired
Mein Bauplatz ist in einem Neubaugebiet. Für dieses Neubaugebiet existiert ein Bebauungsplan. Nach Aussage vom Bauamt ist mein Bauvorhaben genehmigungsfrei wenn der Eingabeplan 1:1 zum Bebauungsplan umgesetzt wurde. Auf dem Deckblatt des Eingabeplans ist "genehmigungsfrei" anzukreuzen (denke der GÜ macht das ?), eine ausführliche Prüfung erfolgt nicht, so das Bauamt. Wie ist nun die rechtliche Situation, wenn im Nachhinein festgestellt wird, z.B. durch einen Nachbarn oder eine Behörde das eine oder mehrere Positionen wie z.B. Dachneigung oder Abstandsfläche nicht dem Bebauungsplan entsprechen. Ich als Laie kann nicht beurteilen ob der Eingabeplan in allen Punkten dem Bebauungsplan entspricht. Haftet der Ersteller des Eingabeplans oder ich als Bauherr oder Beide? Ich meine Ersteller und Bauherr unterschreiben auf dem Eingabeplan, werde ich sehen wenn es soweit ist.