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Chrissi1288
Entschuldigung,die 2.Frage habe ich übersehen.Ist übers Handy nicht so übersichtlich.Beantworte doch bitte meine 2. Frage auch.
Bauen im Außenbereich erfordert eine Erschliessung. Die ist mMn nicht vorhanden, falls Ihr die Grundstück nicht vereinigt habt. Also nicht genehmigungsfaehig. Du sagst doch das schmale Grundstück ist erschlossen?
Die beiden Grundstücke wurden beim Notar vereinigt sofern ich das richtig verstehe.Der schmale Teil ist erschlossen.
Es tut mir auch leid wenn ich hier viele Dinge nicht verstehe da mir seitens Gemeinde und Anwalt scheinbar keiner so richtig sagen will oder kann was ich zu tun habe. Ich selbst habe halt keine Ahnung und habe mich auf dass verlassen was mir seitens Gemeinde gesagt wurde. Dies war unter anderem auch, nicht zu den öffentlichen Sitzungen zu erscheinen und mich zu Gedulden. Fast wöchentlich haben wir uns telefonisch erkundigen wollen und wurden immer wieder vertröstet. Uns wurde bis zum Schluss zugesichert dass der Erschließung nichts im Wege steht und wir sehr gute Chancen haben wenn wir das schmale Grundstück zwecks Wasseranschluss etc. dazukaufen würden. Dies waren dann wohl 20.000€ in die Luft geschossen.