Welcher Teil denn? Wo soll die Grenze verlaufen? Womit wird der Grenzverlauf begründet? Wird der Flächennutzungsplan erwähnt?
Ich liebe Wertgutachten :rolleyes:. Entweder gibt es gute Gründe, bestimmte Teilflächen dem Außenbereich zuzuordnen, dann gehören die Gründe genannt und die Flächen identifiziert und dann ist dort eine nicht privilegierte Bebauung nicht unsicher sondern unmöglich, oder eine klare planungsrechtliche Zuordnung kann nicht vorgenommen werden, dann ist ohne zu empfehlende Bauvoranfrage keine Bewertung möglich.
Eine bauvoranfrage wurde empfohlen. ich zitiere aus dem wertgutachten. Mehr dazu ist in dem Gutachten nicht enthalten. Auch kein Bild o.ä., das die Grenze zeigen würde. Deshalb weiß ich auch nicht, woher die 900qm Bauland kommen bzw. die Größe des Hinterlands. Schätzung? Flächennutzungsplan wird auch nicht erwähnt:
Nach Rücksprache mit dem LRA ist die Bebauung des Grundstücks mit einem weiteren Einfamilienhaus nur mit einer konkreten bauvoranfrage festzustellen. Da ein Teil des Grundstücks im Außenbereich liegt und u.a. auch Institutionen wie die Naturschutzbehörde und Bundeswehr hier einem Bauantrag zustimmen müssen, ist dies als sehr unsicher einzustufen.
Aus diesem Grund wurden 900qm des Grundstücks als Bauland bewertet. Die restliche Fläche ist nach aktuellem Stand als Hinterland bzw. Gartenfläche einzustufen und wird mit einem durchschnittlichen Wert von 28,25€/m2 bewertet.
Das hätte ich am besten gleich zu Beginn mit dazuschreiben sollen. Hätte das ganze für euch vielleicht vereinfacht. Entschuldigung für die Nachreichung dieser Information.
vielleicht habe ich das ganze auch nur fehlinterpretiert mit dem Außenbereich, wenn ich das jetzt so lese mit dem Wissen, das ich nun von euch bekommen habe. Ich bin ja auch davon ausgegangen, dass der Außenbereich durch die Darstellung im bayernatlas erkennbar ist. Aber wie es nun klingt, könnte der Außenbereich irgendwo auf dem Grundstück beginnen. Wo genau, weiß quasi niemand.
Steht dieses Wort im Gutachten? Welcher Bodenrichtwert wurde denn angesetzt? Wer hat das Gutachten zu welchem Zweck in Auftrag gegeben?
Ja, s. oben. Das Gutachten wurde von den Schwiegereltern beauftragt, da man sich Gedanken über die zukünftige Planung machen wollte. Haus und Grundstück behalten/Teilverkauf des Grundstücks/Bebauung durch eigene Familie..
Am Besten zeichnest Du Dein Wunschhaus mit Zuwegung direkt in einen vergrößerten Flächennutzungsplan-Ausschnitt ein. So muss die Behörde erstmal auf die Idee kommen, dass es sich nicht um Bauland handeln könnte, und gute Gründe suchen, finden und überzeugend vorbringen. Mach während des Gespräches Notizen, damit Dein Gegenüber Dich nicht mit haltlosen Halbwahrheiten oder Floskeln abspeist.
Danke für diesen sehr konkreten Vorschlag. Genauso eine Hilfestellung hatte ich mir durch die Schilderung meines Anliegens erhofft.