§34 Baugesetzbuch Baufenster und Garage

4,80 Stern(e) 4 Votes
S

Spitfire

Guten Abend an Alle,

ich stöbere jetzt schon seit einiger Zeit hier im Forum zu vielen Themen rund um den Hausbau. Nach einigen Telefonaten mit dem Bauamt und einem Termin beim Katasteramt sind schon einige Fragen geklärt, jedoch ergaben sich dadurch auch wieder neue Fragen. Diese würde ich gerne hier stellen, um eine zweite oder dritte Meinung zu erhalten.

Generell geht es um ein ca. 2200 m² großes Grundstück der Großeltern; ca. 28m breit und 78m tief (siehe Anhang). Für dieses Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan.
Nach übereinstimmenden Aussagen von Bürgermeister und Bauamt gilt somit §34 Baugesetzbuch. Allerdings schwindet langsam die anfängliche Freude darüber, dass es keinen Bebauungsplan gibt und man "nur" den §34 beachten muss.

Angedacht ist, dass man die Flurstücksummern neu einteilt und so die Möglichkeit schafft, 2 Wohnhäuser bauen zu können.

Ein Wohnhaus soll dabei 6 m von der Straße entfernt errichtet werden. Damit würde man allerdings laut dem Mitarbeiter vom Bauamt außerhalb des Baufensters liegen. Ergo, ein solcher Bauantrag würde abgelehnt werden. Die Aussage vom Bauamt lautet, dass sich der Neubau an der Nachbarschaft orientieren muss und somit nicht näher zur Straße stehen darf, als die Häuser Nr.2 und Nr.4. (Baufenster nach meinem Verständnis mit den schwarzen Linien angedeutet)

Gibt es eurer Meinung nach eine Chance, das Wohnhaus doch näher zur Straße hin zu positionieren? Ich denke dabei an §34 Baugesetzbuch Absatz 3a Punkt 2 und 3:
"Vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung nach Absatz 1 Satz 1 kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn die Abweichung...

2. städtebaulich vertretbar ist und
3. auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist."


Des weiteren würde mich interessieren, ob eine Doppelgarage, die direkt am Haus angebaut ist, außerhalb des Baufensters liegen darf (in meinem Fall dann näher zur Strasse hin).

Objektiv gesehen kann ich natürlich die Aussage des Bauamts verstehen, dass man sich auf §34 Baugesetzbuch beruft, subjektiv allerdings nicht, da es heutzutage überall in ländlichen Regionen heißt, man möchte Baulücken im Ort mit möglichst vielen Wohnhäusern schließen. Da verstehe ich dann nicht, wieso ich 14 m von der Straße entfernt mein Haus errichten muss und nicht näher zur Straße hin bauen darf.


Viele Grüße und einen schöne Nacht
Spitfire
34-baugb-baufenster-und-garage-516867-1.jpg

34-baugb-baufenster-und-garage-516867-2.jpg
 
O

Obermuh

Theoretisch ist alles möglich, es kommt hier auf die Gemeinde und die zuständige Bauaufsicht an. Bei uns war der Gemeinde z.B. fast alles recht, die Bauaufsicht hat uns aber jeder Stein in den Weg geworfen den sie gefunden haben… inkl. den rechtlich nicht haltbaren. Aber wer fängt schon einen Rechtsstreit an wenn er zeitnah bauen will…

Mal die Bauaufsicht befragen, am besten mit konkreten Plänen.

„Kann im Einzelfall abgewichen werden“ ist wie Nachts ist es kälter als draußen. Hier wieder mal mit der Bauaufsicht ins Gespräch gehen und gute Gründe im Gepäck haben.

Noch ein kurzer Hinweis: Für das hintere Haus, sofern ein Teil davon >50m von der Straße entfernt ist, wird eine Feuerwehr-Aufstellfläche (12mx7m).
 
11ant

11ant

Nach übereinstimmenden Aussagen von Bürgermeister und Bauamt gilt somit §34 Baugesetzbuch.
Auch wenn Du wie leider viele Fragesteller die Kartenausschnitte extrem geizig gewählt und Luftbilder gleich ganz weggelassen hast, leite ich hier u.a. aus den Hausnummern einen Anfangsverdacht ab, daß wir es hier garnicht mit einem Innenbereich zu tun haben. Bevor hier "unser" Fachmann hereinschaut, solltest Du noch rasch Deine Hausaufgaben machen.
 
E

Escroda

Für eine Meinungsbildung zu §34 sind die Ausschnitte zu klein.
Meine Glaskugel sagt:
... hintereinander sind zur Zeit nicht genehmigungsfähig.
Gibt es eurer Meinung nach eine Chance, das Wohnhaus doch näher zur Straße hin zu positionieren?
Ja. Interessengemeinschaft mit den Nachbarn gründen und einen Bebauungsplan aufstellen (lassen).
ob eine Doppelgarage, die direkt am Haus angebaut ist, außerhalb des Baufensters liegen darf
Bei derzeitiger Situation nein.
 
Y

ypg

Was meinst Du @Escroda
Gäbe es die Möglichkeit, die Linie der vorderen Häuser zu nehmen und dann ein Doppelhaus zu bauen, wo beide WEen Südausrichtung haben?
Der vordere dann Garten nach Ost, der andere nach West.
 
E

Escroda

Was meinst Du @Escroda
Gäbe es die Möglichkeit, die Linie der vorderen Häuser zu nehmen und dann ein Doppelhaus zu bauen, wo beide WEen Südausrichtung haben?
Der vordere dann Garten nach Ost, der andere nach West.
Ja, gute Idee. Allerdings sagt meine Glaskugel, dass die zukünftigen Hausbesitzer das nicht wollen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42238 Beiträgen


Ähnliche Themen zu §34 Baugesetzbuch Baufenster und Garage
Nr.ErgebnisBeiträge
1Geländehöhen im Bebauungsplan sind falsch 12
2Bestandshaus Abriss - Neubau: was lässt der Bebauungsplan zu? 11
3Aufstockung Wohnhaus im Bungalowstil - Dachneigung erhöhen ?! 11
4Braucht man die Bauabnahme vom Bauamt? 15
5Erschließungskosten §127 Baugesetzbuch 12
6Bebauungsplan - 1,5 geschossige Bebauung? 16
7Genehmigung Bauamt 10
8Bebauungsplan Mehrfamilienhaus 16
9Bauamt lehnt Bauantrag ab da Haus zu weit hinten geplant 86
10Bauamt will Ortsbesichtigung. 116
11Eure Wünsche für einen Bebauungsplan 69
12Baulandumwandlung Feldgrundstück, Widerspruch, Bauamt, Baugesetze 13
13Probleme mit Bauamt wegen Anböschen, Stützmauern! 27
14Abweichung vom Bebauungsplan in Neubaugebiet möglich 118

Oben