hanghaus2000
Da hat doch @Escroda schon gesagt wie es geht.Ich würde gern nochmal den Punkt von RomeoZwo aufgreifen:
Wenn wir in auf den hinteren Teil des Grundstücks bauen, weiß ich nicht, wie hoch die Erschließungskosten werden...
Des weiteren habe ich im Netz viele unterschiedliche Meinungen zum Thema Hammergrundstück gefunden.
Es gibt auch den ein oder anderen Rechtsanwalt, welcher darauf hinweist, dass wohl viele Anrainer sich gestört fühlen, wenn im einst ruhigen Nachbargarten jetzt ein Wohnhaus stehen soll. Wenn dann ohne Bebauungsplan gebaut wird, würden viele Nachbarn dagegen klagen. Auf einen (jahrelangen) Rechtsstreit habe ich keine Lust.
"Na dann: Flurstücke vereinigen und Bauantrag für hinteres Haus stellen. Wenn die Zeit reif ist, Grundstück teilen und Bauantrag für vorderes Haus stellen."
Den zweiten Bauantrag stellt dann der neue Eigentümer des Grundstück.