§34 Baugesetzbuch Baufenster und Garage

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hanghaus2000

hanghaus2000

Ich würde gern nochmal den Punkt von RomeoZwo aufgreifen:



Wenn wir in auf den hinteren Teil des Grundstücks bauen, weiß ich nicht, wie hoch die Erschließungskosten werden...

Des weiteren habe ich im Netz viele unterschiedliche Meinungen zum Thema Hammergrundstück gefunden.

Es gibt auch den ein oder anderen Rechtsanwalt, welcher darauf hinweist, dass wohl viele Anrainer sich gestört fühlen, wenn im einst ruhigen Nachbargarten jetzt ein Wohnhaus stehen soll. Wenn dann ohne Bebauungsplan gebaut wird, würden viele Nachbarn dagegen klagen. Auf einen (jahrelangen) Rechtsstreit habe ich keine Lust.
Da hat doch @Escroda schon gesagt wie es geht.

"Na dann: Flurstücke vereinigen und Bauantrag für hinteres Haus stellen. Wenn die Zeit reif ist, Grundstück teilen und Bauantrag für vorderes Haus stellen."

Den zweiten Bauantrag stellt dann der neue Eigentümer des Grundstück.
 
S

Spitfire

Da hat doch @Escroda schon gesagt wie es geht.

"Na dann: Flurstücke vereinigen und Bauantrag für hinteres Haus stellen. Wenn die Zeit reif ist, Grundstück teilen und Bauantrag für vorderes Haus stellen."

Den zweiten Bauantrag stellt dann der neue Eigentümer des Grundstück.
Ok, das heißt also, wenn der jeweilige Bauantrag durch ist, kann ich rechtmäßig bauen und muss keine späteren Einwände oder Rechtsstreitigkeiten befürchten?
 
S

Spitfire

Ich wollte mich nochmal zu Wort melden.
Diese Woche hatte ich einen Termin beim Bürgermeister. Dieser wird sich der Sache annehmen und mit dem Bauamt sprechen. Er ist ebenfalls der Meinung, dass Baulücken geschlossen werden sollen und man dann ein solchen Baufenster nicht festlegen soll.

Man hätte genau ein solchen Thema vor kurzem schon einmal behandelt und den Abstand Haus-Strasse auf 6m festgelegt.


Sobald das Thema geklärt ist melde ich mich abschließend nocheinmal
 
Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
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