RomeoZwo
So ähnlich könnte ich mir die faktischen Baugrenzen vorstellen ... also ich denke schon, dass das für 2 normale Einfamilienhaus reichen würde.
Aber - warum wollt ihr ins vordere Haus und später den Hinterlieger verkaufen?
Wenn genehmigungsfähig (und so sieht es in der Nachbarschaft doch aus) ist der Hinterlieger doch das schönere Grundstück...
- weiter von der Straße weg, ruhiger
- Westgarten ohne Neubau vor der Nase (Abendsonne)
- kein Nachbar (vom Hinterlieger) der am eigenen Haus vorbei fährt/läuft.
Ich würde auch nicht unbedingt ein Pfeifenkopf Grundstück erzeugen, sondern auf dem vorderen (wenn das hintere das eigene ist, umfangreiche) Wegerechte eintragen lassen. Den Minderwert wird durch die zusätzliche QM kompensiert. Auf dem Grundstück kann besser gebaut werden, da das Wegerecht keine Abstandsflächen bedingt. Wenn du die Grundstücke teilst, kannst ja ein für dich "optimiertes" Wegerecht eintragen (je nachdem welches Grundstück behalten werden soll).
Aber - warum wollt ihr ins vordere Haus und später den Hinterlieger verkaufen?
Wenn genehmigungsfähig (und so sieht es in der Nachbarschaft doch aus) ist der Hinterlieger doch das schönere Grundstück...
- weiter von der Straße weg, ruhiger
- Westgarten ohne Neubau vor der Nase (Abendsonne)
- kein Nachbar (vom Hinterlieger) der am eigenen Haus vorbei fährt/läuft.
Ich würde auch nicht unbedingt ein Pfeifenkopf Grundstück erzeugen, sondern auf dem vorderen (wenn das hintere das eigene ist, umfangreiche) Wegerechte eintragen lassen. Den Minderwert wird durch die zusätzliche QM kompensiert. Auf dem Grundstück kann besser gebaut werden, da das Wegerecht keine Abstandsflächen bedingt. Wenn du die Grundstücke teilst, kannst ja ein für dich "optimiertes" Wegerecht eintragen (je nachdem welches Grundstück behalten werden soll).