L
Lothar P
Lies mal meinen Beitrag genau ! Es geht nicht um einen Anteil des Hauses sondern um eine ganz normale Eigentumswohnung mit Teilungserkärung und eigenem Grundbuch-Blatt. Es wäre mir neu, dass ETW-Eigentümer Grundbuchlasten eines anderen Eigentümers hinnehmen müssen.Es ist technisch nicht möglich die Grundschuld auf einem Anteil des Hauses einzutragen. Ganz oder garnicht. Daher muss der Miteigentümer mitziehen. Wird jede Bank so wollen.