Grundschuld-Absicherung auf fremdes Eigentum

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Zuletzt aktualisiert 25.12.2024
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Lothar P

Es ist technisch nicht möglich die Grundschuld auf einem Anteil des Hauses einzutragen. Ganz oder garnicht. Daher muss der Miteigentümer mitziehen. Wird jede Bank so wollen.
Lies mal meinen Beitrag genau ! Es geht nicht um einen Anteil des Hauses sondern um eine ganz normale Eigentumswohnung mit Teilungserkärung und eigenem Grundbuch-Blatt. Es wäre mir neu, dass ETW-Eigentümer Grundbuchlasten eines anderen Eigentümers hinnehmen müssen.
 
S

Sir_Batman

Es ist technisch nicht möglich die Grundschuld auf einem Anteil des Hauses einzutragen. Ganz oder garnicht. Daher muss der Miteigentümer mitziehen. Wird jede Bank so wollen.
Vermutlich wirst du woanders ein unbesichertes Darlehen zu höheren Zinsen kriegen können.
Es sind nach meinem Verständnis zwei Eigentumswohnungen, die eine mit ca. 76% der MEA des Hauses, die andere mit 24%. Es gibt eine TE und jeweils ein Grundbuch. In sofern sollte es problemlos möglich sein, eine der Wohnungen zu belasten.

edit: Lothar war schneller
 
Tassimat

Tassimat

Ohja, ihr habt Recht, da habe ich den Eingangspost schlecht gelesen. Wenn geteilt, dann ist doch alles in Ordnung.
 
L

Lothar P

Es sind nach meinem Verständnis zwei Eigentumswohnungen, die eine mit ca. 76% der MEA des Hauses, die andere mit 24%. Es gibt eine TE und jeweils ein Grundbuch. In sofern sollte es problemlos möglich sein, eine der Wohnungen zu belasten.
Genau so isr es !!! Und dass "Nachbarwohnungen" in einer Wohnanlage mit einer Grundschuld belastet werden sollen ist der Wunsch der ERGO-Schwachmaten. So etwas habe ich noch nicht gehört !
 
Zuletzt aktualisiert 25.12.2024
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