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netuser
Hallo Forum!
Aus aktuellem Anlass hätte ich eine Anfrage an euch bezüglich eures Anschlusskabels zwischen dem Hausanschlusskasten und dem Zählerschrank.
Diese befinden sich bei uns auf gegenüberliegenden Seiten des Raumes, so dass ein entsprechend längeres Anschlusskabel gelegt werden musste.
Das Kabel wurde von dem vorbereitenden Elektriker im Rohbau über den Boden gezogen und inzwischen mit Estrich vergossen. So weit so gut und ich habe mich gedanklich über die saubere Lösung gefreut!
Nun soll der Zähler gesetzt und der Anschluss selbst erfolgen, wobei nun ein anderer Elektriker ein neues Kabel auf Wand über den gesamten Raum gezogen und das alte Kabel gekappt hat.
Begründung: Vorschrift, dass das Anschlusskabel sichtbar verlegt werden muss! argh :(
Irgendwo ist die Begründung zwar nachvollziehbar, jedoch bezweifle ich im Inneren, dass es hier keine andere Lösung gegeben hätte bzw. dass die Anschlussart überall so erfolgt!? Ich bin kein Freund von sichtbaren Strippen überall und ärgere mich über die aktuelle "Lösung".
Sowohl optisch, als auch aus praktischen Gründen (Wandschränke waren an der Stelle geplant) totaler Mist :(
Kann jemand eine solche geltende Vorschrift bestätigen!?
Danke im Voraus :)
Aus aktuellem Anlass hätte ich eine Anfrage an euch bezüglich eures Anschlusskabels zwischen dem Hausanschlusskasten und dem Zählerschrank.
Diese befinden sich bei uns auf gegenüberliegenden Seiten des Raumes, so dass ein entsprechend längeres Anschlusskabel gelegt werden musste.
Das Kabel wurde von dem vorbereitenden Elektriker im Rohbau über den Boden gezogen und inzwischen mit Estrich vergossen. So weit so gut und ich habe mich gedanklich über die saubere Lösung gefreut!
Nun soll der Zähler gesetzt und der Anschluss selbst erfolgen, wobei nun ein anderer Elektriker ein neues Kabel auf Wand über den gesamten Raum gezogen und das alte Kabel gekappt hat.
Begründung: Vorschrift, dass das Anschlusskabel sichtbar verlegt werden muss! argh :(
Irgendwo ist die Begründung zwar nachvollziehbar, jedoch bezweifle ich im Inneren, dass es hier keine andere Lösung gegeben hätte bzw. dass die Anschlussart überall so erfolgt!? Ich bin kein Freund von sichtbaren Strippen überall und ärgere mich über die aktuelle "Lösung".
Sowohl optisch, als auch aus praktischen Gründen (Wandschränke waren an der Stelle geplant) totaler Mist :(
Kann jemand eine solche geltende Vorschrift bestätigen!?
Danke im Voraus :)