Ampelregelung bei halbseitiger Straßensperrung

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Yaso2.0

Yaso2.0

Ich habe bei meinem GU nachgefragt und die haben mir gesagt, dass der Nachbar sich an die Polizei wenden soll, wenn er Probleme hat,
Während wir im Urlaub waren, kam am 3.8. die Sohlplatte. Dafür wurde die Straße, also das Teilstück unseres Grundstücks, gesperrt.

Der Nachbar, der zu mir sagte "ich will keine Probleme machen“, rief schon gleich bei der ersten Sperrung die Polizei. Diese erzählte ihm dann, dass das alles so in Ordnung ist.

Den Mitarbeitern des GU gegenüber war er eher nicht besonnen und beleidigte einen von denen sogar.

Mein Bruder war vor Ort und dem erzählte er, dass wir gar nicht bauen dürften, es läge lt. seinen Unterlagen die er zu Hause hätte, keine Genehmigung vor.

Nun frage ich mich, darf jemand, der im Bauausschuss sitzt Unterlagen von meinem Bau, der Bebauungsplan konform ist, in seinen privaten Räumlichkeiten haben und diese quasi dann fremden Leuten zeigen?
 
11ant

11ant

Der Nachbar, der zu mir sagte "ich will keine Probleme machen“, rief schon gleich bei der ersten Sperrung die Polizei.
Aus seiner Sicht hat er sich ja auch daran gehalten, denn da machst die Probleme ja Du ;-)
Mein Bruder war vor Ort und dem erzählte er, dass wir gar nicht bauen dürften, es läge lt. seinen Unterlagen die er zu Hause hätte, keine Genehmigung vor.
Nun frage ich mich, darf jemand, der im Bauausschuss sitzt Unterlagen von meinem Bau, der Bebauungsplan konform ist, in seinen privaten Räumlichkeiten haben und diese quasi dann fremden Leuten zeigen?
Es gibt Gegenden, da kommt die Baugenehmigung vom Landratsamt, aber die Ortsgemeinde gibt ein Votum dazu. Ob die Ortsgemeindeverwaltung dann wiederum ihren Gemeinderat an der Meinungsbildung beteiligt statt das Votum in das Ermessen ihres Sachbearbeiters zu stellen, mag je nach Bundesland verschieden sein. Das Landratsamt braucht dem beratenden Ausschuß jedenfalls keine Rückmeldung zu geben.
Einem Gemeinderats- oder -ausschußmitglied sind die Sitzungsunterlagen rechtzeitig vor der Sitzung nach Hause zuzustellen. Ein Exemplar zuhause haben darf er also, das ist garnicht vermeidbar. Allerdings sind private - natürliche wie juristische - Personen betreffende Angelegenheiten im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen zu behandeln, entsprechend sind die Inhalte dann auch als Geheimnisse zu behandeln.
Hoffentlich bezeugt niemand eine solche Geheimnisverletzung, sonst dürfte der Lieblingsnachbar bald Ausschußmitglied gewesen sein und viel Zeit haben, auf einer Schreibmaschine Modell "Querulant" Falschparkeranzeigen zu tippen. Andererseits: man weiß nie, ob man nicht den ganzen Rest des Dorfes damit glücklich macht.
Ich glaube, der Rat wurde hier bereits gegeben (und sogar ausprobiert ?) diese Perle des Gemeinwesens damit zu beschäftigen, daß man ihn bei jedem Mückensch... um Rat fragt :-(
 
G

guckuck2

Einfach ignorieren. Er hat ja jetzt ne Ansage von der Pol erhalten. Soll er im Rahmen seines Amtes das Staunen lernen, wie unfassbar gültig deine Baugenehmigung doch ist.

Wenn er weiter versucht dich zu drangsalieren, drohe ihm mit Presse und Anzeige. Er handelt offenkundig aus persönlichen Motiven und schiebt sein Amt vor, das kommt gar nicht gut …
 
Zuletzt bearbeitet:
Yaso2.0

Yaso2.0

Es gibt Gegenden, da kommt die Baugenehmigung vom Landratsamt, aber die Ortsgemeinde gibt ein Votum dazu.
Die Baugenehmigung kam direkt vom Bauamt und soweit ich das verstanden habe, wird der Bauausschuss nur dann involviert, wenn das Vorhaben nicht den Vorgaben des Bebauungsplan entspricht. Was bei uns nicht der Fall ist.

Ich werde beim Bauamt oder beim Bauausschuss nachfragen, denn auf der Liste der Mitglieder konnte ich ihn gar nicht entdecken...

Wenn er weiter versucht dich zu drangsalieren, drohe ihm mit Presse und Anzeige.
Mein Bruder hat ihn "freundlich" gefragt, ob er einem fremden denn einfach so die Unterlagen zeigen darf und ob er die überhaupt besitzen darf. Da habe er wohl schnell den Rückzug angetreten.

Die nächste Sperrung steht in 14 Tagen an, die Genehmigung (ausgestellt vom zuständigen Polizeipräsidium) habe ich per E-Mail von meinem BL erhalten.

Informieren werde ich ihn aber erst 2-3 Tage vorher. Tut ihm schließlich nicht weh..
 
G

guckuck2

Ein Gemeinderatsausschußmitgliedchen hat kein Amt, da hat jeder kleine König Kalle Wirsch mehr zu sagen :)
Gemeint war das Mandat (in der Hoffnung, dass das nicht schon wieder gelöscht wird)

Mein Bruder hat ihn "freundlich" gefragt, ob er einem fremden denn einfach so die Unterlagen zeigen darf und ob er die überhaupt besitzen darf. Da habe er wohl schnell den Rückzug angetreten.

Die nächste Sperrung steht in 14 Tagen an, die Genehmigung (ausgestellt vom zuständigen Polizeipräsidium) habe ich per E-Mail von meinem BL erhalten.

Informieren werde ich ihn aber erst 2-3 Tage vorher. Tut ihm schließlich nicht weh..
Bleibt dabei einfach immer sachlich. Man muss den Bogen ja nicht überspannen. Ihr habt eure Situation geklärt, er ist der, der stänkert. In der Rolle darf er alleine bleiben.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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