Der Nachbar, der zu mir sagte "ich will keine Probleme machen“, rief schon gleich bei der ersten Sperrung die Polizei.
Aus seiner Sicht hat er sich ja auch daran gehalten, denn da machst die Probleme ja Du ;-)
Mein Bruder war vor Ort und dem erzählte er, dass wir gar nicht bauen dürften, es läge lt. seinen Unterlagen die er zu Hause hätte, keine Genehmigung vor.
Nun frage ich mich, darf jemand, der im Bauausschuss sitzt Unterlagen von meinem Bau, der Bebauungsplan konform ist, in seinen privaten Räumlichkeiten haben und diese quasi dann fremden Leuten zeigen?
Es gibt Gegenden, da kommt die Baugenehmigung vom Landratsamt, aber die Ortsgemeinde gibt ein Votum dazu. Ob die Ortsgemeindeverwaltung dann wiederum ihren Gemeinderat an der Meinungsbildung beteiligt statt das Votum in das Ermessen ihres Sachbearbeiters zu stellen, mag je nach Bundesland verschieden sein. Das Landratsamt braucht dem beratenden Ausschuß jedenfalls keine Rückmeldung zu geben.
Einem Gemeinderats- oder -ausschußmitglied sind die Sitzungsunterlagen rechtzeitig vor der Sitzung nach Hause zuzustellen. Ein Exemplar zuhause haben darf er also, das ist garnicht vermeidbar. Allerdings sind private - natürliche wie juristische - Personen betreffende Angelegenheiten im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen zu behandeln, entsprechend sind die Inhalte dann auch als Geheimnisse zu behandeln.
Hoffentlich bezeugt niemand eine solche Geheimnisverletzung, sonst dürfte der Lieblingsnachbar bald Ausschußmitglied
gewesen sein und viel Zeit haben, auf einer Schreibmaschine Modell "Querulant" Falschparkeranzeigen zu tippen. Andererseits: man weiß nie, ob man nicht den ganzen Rest des Dorfes damit glücklich macht.
Ich glaube, der Rat wurde hier bereits gegeben (und sogar ausprobiert ?) diese Perle des Gemeinwesens damit zu beschäftigen, daß man ihn bei jedem Mückensch... um Rat fragt :-(