K
KnibbelDibbel
Ich rate dringendst davon ab, Doppelhaushälften einzeln zu planen. Ich empfehle Dir "Ein Doppelhaus hat ZWEI Hälften" zu gugeln und hier den Thread https://www.hausbau-forum.de/threads/reihenendhaus-mit-gue-in-eigenregie-bauen.31198/ zu lesen, dessen TE @goalkeeper Wert auf die Feststellung legt, den nicht allein als Gruselgeschichte zu empfehlen ohne dabei seinen GU zu loben, der zwischen all´ dem bürgermeisterlichen und nachbarlichen Desaster eine gute Figur macht :)
Ich vermute, daß Du hier Deinen Bebauungsplan nur sehr verkürzt wiedergibst. Im übrigen sind manche Dacheindeckungen erst ab 21 oder 22 Grad Dachneigung empfohlen; 20° DN kann also eng eingeschränkt auf Zinkblech hinauslaufen. Ob man die Neigung gleich bis zum anderen Ende des Hauses rechnen muß, hängt davon ab, ob ein Staffelgeschoss möglich ist.
Dann wirst Du einen Generalunternehmer meinen. Einen Bauträger könntest Du nicht wählen, bräuchtest dafür aber über das Haus auch nicht nachzudenken. Suche zumindest den Planer mit Deinem Nachbarn gemeinsam, das schließt unterschiedliche Häuser und auch unterschiedliche Bauweisen nicht aus, siehe auch den erstgenannten Beitrag im Netz. Baut nicht so geplant als ob jeder für sich ein Grundstück mit allseitigem Grenzabstand hätte, und schon allergarnichtestens einzeln geplant auch noch der Ohnekellerer vor dem Mitkellerer, siehe Goalkeeper-Thread.
Unsere Nachbarn haben ihr Haus schon fix und fertig mit Weberhaus geplant. Wir sind in einem Nachrückverfahren der Gemeinde zu dem Grundstück gekommen und wollen kein Fertighaus.
Von der 20 Grad Neigung könnte man nur abweichen wenn sich beide Nachbarn auf die gleiche Neigung einigen. Allerdings haben die aufgrund der bisher nicht vorhandenen Nachbarn (uns) nun eben alles nach Bebauungsplan (20 Grad) geplant.
Keller planen wir beide nicht