Breite der Grundstückseinfahrt von Baugenehmigung abweichend

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E

Escroda

Oder wäre das in einem anderen Gesetz oder Verordnung geregelt?
Ja.
Straßengesetz - StrG §13
...
Kein Gemeingebrauch liegt vor, wenn durch die Benutzung einer öffentlichen Straße der Gemeingebrauch anderer unzumutbar beeinträchtigt wird.

Zählt Sickerpflaster nicht zur Grundflächenzahl?
Doch. Eventuell lässt der Bebauungsplan dann aber weitere Überschreitungen zu oder die Behörde kann Befreiungen erteilen.
Normalerweise regelt Grundflächenzahl die versiegelte Fläche.
Nein. Mit der versiegelten Fläche wurde zwar die Änderung der Baunutzungsverordnung 1990 begründet, hat aber im Verordnungstext keinen Niederschlag gefunden, so dass völlig unabhängig von der Oberflächenbeschaffenheit die in §19 genannten Flächen aufzuaddieren sind.
 
11ant

11ant

Über die Breite der Einfahrt steht nichts im Bebauungsplan, dh hier habe ich dann gar keine Einschränkung? Oder wäre das in einem anderen Gesetz oder Verordnung geregelt?
Mir ist keine Landesbauordnung bekannt, die das zur Chefsache macht. Insofern sehe ich hier den Bebauungsplan maßgebend.
[Edit: @Escroda war schneller und weiß es genauer]
Zählt Sickerpflaster nicht zur Grundflächenzahl?
Das ist bis auf Gemeindeebene uneinheitlich, welche Grundflächenzahl-Rabatte für Rasengittersteine etcetera gegeben werden. Mit "0" angerechnet werden gepflasterte Flächen jedoch nie, egal wie breit die Fugen / Lücken sind.
 
D

Dingeling

Ah, Mist! Da scheint mir dann das Straßengesetz einen Strich durch die Einfahrtsrechnung zu machen. Bei einer Grundstücksbreite von 17,5 m wäre eine 7 m Einfahrt dann wohl zu breit. Lohnt es sich da beim Bauamt nachzufragen?

Bzgl. des Sickerpflasters: dieses ist laut Bebauungsplan ohnehin vorgeschriebenen, zur Grundflächenzahl steht hier nichts dazu.
 
E

Escroda

Lohnt es sich da beim Bauamt nachzufragen?
Ja, es sei denn, Du erwägst die Änderung einfach so zu machen. Parken denn viele Fahrzeuge in der Straße?
Bzgl. des Sickerpflasters: dieses ist laut Bebauungsplan ohnehin vorgeschriebenen, zur Grundflächenzahl steht hier nichts dazu.
Ich dachte Grundflächenzahl wäre so oder so kein Problem. Allmählich könnte ein Lageplan zur Klärung der Sachlage hilfreich sein.
 
D

Dingeling

Ja, es sei denn, Du erwägst die Änderung einfach so zu machen. Parken denn viele Fahrzeuge in der Straße?
Es handelt sich um ein Neubaugebiet, mit freistehensen Einfamilienhaus und einer handvoll Reihenhäuslein. Bislang parkt noch niemand, die Baufreigabe für das Gebiet wird erst Ende August erteilt, die Umlegung wurde gerade erst abgeschlossen.

Ich dachte Grundflächenzahl wäre so oder so kein Problem. Allmählich könnte ein Lageplan zur Klärung der Sachlage hilfreich sein.
Ja also von der Grundflächenzahl habe ich ja noch rund 70 m² frei (rund 290 möglich, 220 verbraucht). Die Art der Pflastersteine (irgendwas versickerungsfähiges oder Rasengittersteine o.ä) ist vom Bebauungsplan vorgegeben, aber nicht in Hinsicht der Grundflächenzahl sondern wegen der lieben Umwelt.


Anbei noch eine kümmerlichen Skizze (zZ nur Handy).

breite-der-grundstueckseinfahrt-von-baugenehmigung-abweichend-524177-1.jpg
 
H

hampshire

Die Stadt wird zu Recht etwas dagegen haben, wenn Deine Einfahrt einen Parkplatz an der Straße kostet. Oft ziehen Familien mit kleineren Kindern in die Neubaugebiete. Dann werden die Kinder größer und wenn die ersten ein Auto fahren wird es eng im Gebiet. Na ja, hoffentlich haben wir bis dahin bessere Mobilitätskonzepte als "jedem sein Auto". Autos stehen die meiste Zeit dumm rum und werden selten zu mehr als 5% - das wären 72 Minuten - am Tag bewegt.
Versickerungsfähige Oberflächen versiegeln nicht.
Bei uns schon, die wurde sogar zur Berechnung der Rigolengröße mit einbezogen. Der Leiter der unteren Wasserbehörde weiss um die nachlassende Versickerungsfähigkeit und die Probleme auf unserer Straße. War alles nachvollziehbar und die Rigole wurde dreimal so groß wie ursprünglich geplant.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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