Holzhäuschen
Hallo Forum!
Wir haben das große Glück, dass hinter uns liegende Grundstück dazu kaufen zu können.
Wir befinden uns in Brandenburg.
Unter Wünsdorfer Sonnengärten könnt ihr den Bebauungsplan einsehen- unser Grundstück liegt im WA 1 im Norden, direkt westlich neben WA 5.
Ich hänge auch noch ein Geoportal Bild an.
Unser Flurstück ist Nummer 1827, unser Baugrundstück. Darüber liegt das Flurstück 1828. Das wird geteilt. All den Grundstücken, die anliegen wird es als Kaufoption angeboten (also jeder kann das Stück hinter dem eigenen Grundstück dazu kaufen).
Wir haben noch keinen Vertrag, Das Grundstück wird aber (Wortlaut Verkäufer) als Waldgrundstück verkauft, für 5 Euro pro QM.
Es gibt einen Flächennutzungsplan aus 2018, die das gesamte Grundstück als Wohnbaufläche ausweist. Das Grundstück grenzt an ein ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet (Wald). Im Bebauungsplan (der ist älter als der Flächennutzungsplan) steht allerdings für die Fläche "Wald §9 (1) 18b Baugesetzbuch". Der Grundstücksverkäufer hat allerdings im Rahmen der Entwicklung des Bebauungsplan-Gebietes aus Brandschutzgründen noch einen größen Streifen der Bäume in dem Wald-Bereich fällen lassen (mit Ausgleichspflanzung an anderem Ort).
Fragen:
Was gilt nun: Wohnbaufläche, laut Flächennutzungsplan oder Wald laut Bebauungsplan?
Darf auf der Fläche eine kleine Gartenhütte aufgestellt werden? Bekommt mensch dafür überhaupt eine Baugenehmigung (wegen eventuellem Aufenthaltsraum) in einem so ausgewiesenen Bereich?
Zugang zum Grundstück besteht auch nur über das (eigene) südlich liegende Grundstück.
Und noch die Frage nach der Grundsteuer: Ist es für die Grundsteuer egal, ob die Fläche laut Bebauungsplan "Wald" ist und wird ganz normal mit Grundsteuer B berechnet?
Wir haben das große Glück, dass hinter uns liegende Grundstück dazu kaufen zu können.
Wir befinden uns in Brandenburg.
Unter Wünsdorfer Sonnengärten könnt ihr den Bebauungsplan einsehen- unser Grundstück liegt im WA 1 im Norden, direkt westlich neben WA 5.
Ich hänge auch noch ein Geoportal Bild an.
Unser Flurstück ist Nummer 1827, unser Baugrundstück. Darüber liegt das Flurstück 1828. Das wird geteilt. All den Grundstücken, die anliegen wird es als Kaufoption angeboten (also jeder kann das Stück hinter dem eigenen Grundstück dazu kaufen).
Wir haben noch keinen Vertrag, Das Grundstück wird aber (Wortlaut Verkäufer) als Waldgrundstück verkauft, für 5 Euro pro QM.
Es gibt einen Flächennutzungsplan aus 2018, die das gesamte Grundstück als Wohnbaufläche ausweist. Das Grundstück grenzt an ein ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet (Wald). Im Bebauungsplan (der ist älter als der Flächennutzungsplan) steht allerdings für die Fläche "Wald §9 (1) 18b Baugesetzbuch". Der Grundstücksverkäufer hat allerdings im Rahmen der Entwicklung des Bebauungsplan-Gebietes aus Brandschutzgründen noch einen größen Streifen der Bäume in dem Wald-Bereich fällen lassen (mit Ausgleichspflanzung an anderem Ort).
Fragen:
Was gilt nun: Wohnbaufläche, laut Flächennutzungsplan oder Wald laut Bebauungsplan?
Darf auf der Fläche eine kleine Gartenhütte aufgestellt werden? Bekommt mensch dafür überhaupt eine Baugenehmigung (wegen eventuellem Aufenthaltsraum) in einem so ausgewiesenen Bereich?
Zugang zum Grundstück besteht auch nur über das (eigene) südlich liegende Grundstück.
Und noch die Frage nach der Grundsteuer: Ist es für die Grundsteuer egal, ob die Fläche laut Bebauungsplan "Wald" ist und wird ganz normal mit Grundsteuer B berechnet?