H
hampshire
Daher der Verweis auf die Aktenlage. Übrigens ist auch ein Schwarzarbeiter für Schäden, die er verursacht haftbar. Hier spricht die Aktenlage mitunter gegen das Durchsetzen einer Forderung.Das setzt aber voraus, dass ein gültiger Vertrag zwischen einem Handwerker und dem Auftraggeber zustande gekommen ist.
Schuld und Haftung sind zwei unterschiedliche Dinge.Da er die Schuldfrage nicht bei sich sieht und seine Schäden bei der Versicherung nicht hochtreiben will wird er abwarten