Handwerker bohrt Elektro-Leitung an - wer haftet?

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hampshire

Das setzt aber voraus, dass ein gültiger Vertrag zwischen einem Handwerker und dem Auftraggeber zustande gekommen ist.
Daher der Verweis auf die Aktenlage. Übrigens ist auch ein Schwarzarbeiter für Schäden, die er verursacht haftbar. Hier spricht die Aktenlage mitunter gegen das Durchsetzen einer Forderung.

Da er die Schuldfrage nicht bei sich sieht und seine Schäden bei der Versicherung nicht hochtreiben will wird er abwarten
Schuld und Haftung sind zwei unterschiedliche Dinge.
 
D

drno1234

Welche Alternativen hat der TE ? Er versucht krampfhaft billig eine , nämlich seine Meinung , hier abzusichern
Solche Statements helfen hier nicht weiter. Ich habe um Rat gefragt, da mir ein Schaden entstanden ist und ich auf fundiertes Wissen bzw. Vorerfahrung zurückgreifen wollte um die Chancen in dieser Sache zu bewerten.

Um auf die konstruktiven Beiträge bzw. Hilfeversuche einzugehen:
Erstmal danke hiefür. Ich habe mitgenommen, dass die Sachlage nicht so eindeutig ist wie ich erwartet hätte - es scheint weder bekannte rechtliche Präzendenzfälle zu geben noch vergleichbare Fälle hier im Forum.

Dennoch Danke für die Beratungsversuche! Falls Interesse besteht kann ich berichten wie der Fall ausgeht.
 
11ant

11ant

es scheint weder bekannte rechtliche Präzendenzfälle zu geben noch vergleichbare Fälle hier im Forum.
Ich würde ganz im Gegenteil sagen, Präzedenzfälle von Hornberger Schießen gibt es in überwältigender Auswahl, da ist immer für beide Seiten etwas dabei. Im übrigen wurde hier dutzendfach mit den verschiedensten Worten gesagt: vor Gericht verliert derjenige garantiert, der wenn die Beweislast bei ihm liegt mit leeren Händen dort angedackelt kommt.
 
H

HilfeHilfe

Solche Statements helfen hier nicht weiter. Ich habe um Rat gefragt, da mir ein Schaden entstanden ist und ich auf fundiertes Wissen bzw. Vorerfahrung zurückgreifen wollte um die Chancen in dieser Sache zu bewerten.

Um auf die konstruktiven Beiträge bzw. Hilfeversuche einzugehen:
Erstmal danke hiefür. Ich habe mitgenommen, dass die Sachlage nicht so eindeutig ist wie ich erwartet hätte - es scheint weder bekannte rechtliche Präzendenzfälle zu geben noch vergleichbare Fälle hier im Forum.

Dennoch Danke für die Beratungsversuche! Falls Interesse besteht kann ich berichten wie der Fall ausgeht.
ja gerne berichten damit wir hier einen Fall für den nächsten TE haben
 
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hampshire

Erstmal danke hiefür. Ich habe mitgenommen, dass die Sachlage nicht so eindeutig ist wie ich erwartet hätte
Die Rechtslage ist eindeutig. Die Sachlage nicht - dazu fehlen einfach Informationen. Was Du lieferst reicht für Zuspruch. Was tatsächlich passiert ist vermag hier niemand beurteilen. So viel zur Sachlage. Die Aktenlage entscheidet für den Fall einer Auseinandersetzung. Es gibt unzählige Beispiele, wie das mal für den Auftragnehmer, mal für den Auftraggeber ausgegangen ist.

Gehe mit dem Verursacher ins Gespräch, bereite Deine Aktenlage, sortiere Dich auf und verhandle ohne emotionale Ausbrüche eine Lösung. Du kannst als Basis die Information nehmen, dass Dein Auftragnehmer haftbar ist. Das war Deine Eingangsfrage, diese kannst Du als geklärt betrachten.
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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