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Freiburger2020
Hallo Zusammen,
ich versuche mal meine Absichten verständlich klarzustellen und freue mich auf ein paar hilfreiche Antworten.
Ein einzelnes Grundstück mit 600qm ist in Familienbesitz. Es handelt sich um ein rechteckiges Eckgrundstück. Gegenüber sind 2 Hauser gebaut an die angebaut werden muss.
Auf dem Familiengrundstück befindet sich an der Ecke ein alte Anbauhaus aus den 50er Jahren mit Schuppen und Garage. (Nicht Masstabstreu)
Partei 1 will nur den rechten Teil abreisen und das grüne Haus bauen. Der Linke Teil soll entweder erhalten bleiben, also wird nur der vordere Teil abgerissen oder Partei 2 baut Links ein gespiegeltes Haus, dann wird natürlich alles abgerissen.
Partei 1 und 2 sind sich nicht einig, Partei 1 will nun schnellst möglich rechts loslegen.
Problem: Wie kann man das zeitlich umsetzen obwohl es schwierige Abhängigkeiten gibt ?
Die Bestandsimmobilie kann erst 01/22 angerissen werden, da bewohnt. Ein Bodengutachten könnte ich auch mit der Bestandsimmobilie durchführen lassen so der Gutachter um Zeit zu sparen. Ein Bauantrag kann ich auch als (noch) nicht Eigentümer stellen. Die Erlaubnis kann mir der derzeitige Eigentümer geben.
Derzeit ist es aber ein bebautes Gesamtgrundstück das (noch) nicht parzelliert ist. Kann ich ohne Vermessung des rechten Teilgrundstückes überhaupt einen Bauantrag stellen ? Das Gesamte Grundstück ist sicher vermessen, da dort sonst doch nicht gebaut werden hätte dürfen. (Bestandsimmoboilie und Schuppen, Garage sind exakt im Bauplan eingezeichnet.
Die Vermessung oder Parzellierung kann doch eh erst nach dem Abriss erfolgen oder nicht ?
Am wünschenswertesten wäre es so:
- Bodengutachten
- Planung und Bauantrag des vorderen Stückes (denn das dauert am längsten und dann weiß man was und wi man bauen kann und somit wie teuer es wird)
- Abriss, Vermessung und Parzellierung
- Erschließung (rechts gibt es eine alte Erschließung, die soll aber in der Mitte neu gemacht werden)
- Parallell Grundbucheintrag
- Finanzierung (oberen Schritte können alle aus Eigenkapitalmittel bezahlt werden), Bau
Kann der Bauantrag auch ohne Vermessung erfolgen oder ist das immer ein Muss ?
Kann eine Vrmessung auch mit einer Bestandsimmoblie erfolgen die mit der zu bauende Immobilie nicht übereinstimmt ??
ich versuche mal meine Absichten verständlich klarzustellen und freue mich auf ein paar hilfreiche Antworten.
Ein einzelnes Grundstück mit 600qm ist in Familienbesitz. Es handelt sich um ein rechteckiges Eckgrundstück. Gegenüber sind 2 Hauser gebaut an die angebaut werden muss.
Auf dem Familiengrundstück befindet sich an der Ecke ein alte Anbauhaus aus den 50er Jahren mit Schuppen und Garage. (Nicht Masstabstreu)
Partei 1 will nur den rechten Teil abreisen und das grüne Haus bauen. Der Linke Teil soll entweder erhalten bleiben, also wird nur der vordere Teil abgerissen oder Partei 2 baut Links ein gespiegeltes Haus, dann wird natürlich alles abgerissen.
Partei 1 und 2 sind sich nicht einig, Partei 1 will nun schnellst möglich rechts loslegen.
Problem: Wie kann man das zeitlich umsetzen obwohl es schwierige Abhängigkeiten gibt ?
Die Bestandsimmobilie kann erst 01/22 angerissen werden, da bewohnt. Ein Bodengutachten könnte ich auch mit der Bestandsimmobilie durchführen lassen so der Gutachter um Zeit zu sparen. Ein Bauantrag kann ich auch als (noch) nicht Eigentümer stellen. Die Erlaubnis kann mir der derzeitige Eigentümer geben.
Derzeit ist es aber ein bebautes Gesamtgrundstück das (noch) nicht parzelliert ist. Kann ich ohne Vermessung des rechten Teilgrundstückes überhaupt einen Bauantrag stellen ? Das Gesamte Grundstück ist sicher vermessen, da dort sonst doch nicht gebaut werden hätte dürfen. (Bestandsimmoboilie und Schuppen, Garage sind exakt im Bauplan eingezeichnet.
Die Vermessung oder Parzellierung kann doch eh erst nach dem Abriss erfolgen oder nicht ?
Am wünschenswertesten wäre es so:
- Bodengutachten
- Planung und Bauantrag des vorderen Stückes (denn das dauert am längsten und dann weiß man was und wi man bauen kann und somit wie teuer es wird)
- Abriss, Vermessung und Parzellierung
- Erschließung (rechts gibt es eine alte Erschließung, die soll aber in der Mitte neu gemacht werden)
- Parallell Grundbucheintrag
- Finanzierung (oberen Schritte können alle aus Eigenkapitalmittel bezahlt werden), Bau
Kann der Bauantrag auch ohne Vermessung erfolgen oder ist das immer ein Muss ?
Kann eine Vrmessung auch mit einer Bestandsimmoblie erfolgen die mit der zu bauende Immobilie nicht übereinstimmt ??