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Hardi88
Hallo,
beim Einmessen unseres Grundstücks hat der öffentlich bestellte Vermesser festgestellt, dass der Stabgitterzaun mit Steingambione unseres zukünftigen Nachbarn teilweise überbaut ist. Sein Zaun beginnt auf der definierten Grenze und nimmt anschließend unser Grundstück beständig ein, sodass das Ende seines Zauns ungefähr 87 cm überbaut ist. Insgesamt sind von unserem 416m² großen Doppelhaushälfte-Grundstück 2,8 m² (320 € je m²) überbaut worden.
Meine Frau und ich entschlossen uns, den Zaun aufgrund des Nachbarschaftsfriedens und der Verhältnismäßigkeit stehen zu lassen.
Wichtig ist uns, dass das Ganze so geregelt wird, dass kein Gewohnheitsrecht entsteht und der Zaun theoretisch jeder Zeit zurückgebaut werden könnte.
Mit dem neuen Nachbarn habe ich bereits Kontakt aufgenommen und ihn über den Sachverhalt informiert, der sich betroffen zeigte und fragte, ob man uns für den Schaden entschädigen könne.
Gerne würde ich wissen wollen, was eurer Meinung nach angemessen wäre.
Liebe Grüße
beim Einmessen unseres Grundstücks hat der öffentlich bestellte Vermesser festgestellt, dass der Stabgitterzaun mit Steingambione unseres zukünftigen Nachbarn teilweise überbaut ist. Sein Zaun beginnt auf der definierten Grenze und nimmt anschließend unser Grundstück beständig ein, sodass das Ende seines Zauns ungefähr 87 cm überbaut ist. Insgesamt sind von unserem 416m² großen Doppelhaushälfte-Grundstück 2,8 m² (320 € je m²) überbaut worden.
Meine Frau und ich entschlossen uns, den Zaun aufgrund des Nachbarschaftsfriedens und der Verhältnismäßigkeit stehen zu lassen.
Wichtig ist uns, dass das Ganze so geregelt wird, dass kein Gewohnheitsrecht entsteht und der Zaun theoretisch jeder Zeit zurückgebaut werden könnte.
Mit dem neuen Nachbarn habe ich bereits Kontakt aufgenommen und ihn über den Sachverhalt informiert, der sich betroffen zeigte und fragte, ob man uns für den Schaden entschädigen könne.
Gerne würde ich wissen wollen, was eurer Meinung nach angemessen wäre.
Liebe Grüße