H
Hilaria
Hallo, kürzlich kam unser langersehnter Carport. Eigentlich ist es ein Terrassendach -dies nur zur Erklärung.
Wir haben eine Fachfirma, welche nur solche Sachen macht damit beauftragt. Ausdrücklich haben wir damals - aus Erfahrung - darauf hingewiesen, dass nichts - sprich gar nichts - zum Nachbarn überstehen darf.
Nun gibt es folgendes Problem: Fundamente und Säulen stehen zu 100% auf unserem Grund, aber der Querbalken, welcher auch die Dachrinne beinhaltet hat eine halbrunde Form nach außen. Diese Außenkante der Wölbung ragt nun auf einer Seite (da das Grundstück leicht trichterförmig ist) 2 cm in den Luftraum des Nachbarn.
Diesen ärgert das massiv - und uns übrigens auch, war doch abzusehen, dass dies nicht unproblematisch verlaufen würde.
Nun haben wir versucht, zu erklären, dass dies ja niemals unsere Absicht war und wir durchaus den Ärger verstehen können und wollten eine gütige Einigung. Sie sind mehr als verärgert, äußern sich aktuell gar nicht, erzählen was von geplantem Sichtschutz an dieser Seite, der nun nicht mehr möglich sei usw.
Meine Frage:
1.) Wie ist die rechtliche Seite bei Überstand im Luftraum? Muss ich das gesamte Dach jetzt kürzen lassen ? (Länge immerhin 8m) oder muss mein Nachbar dies dulden? Welches Amt kann mir hier verbindlich Auskunft geben ?
2.) Welcher Punkt zählt bei höhenversetzten Häusern, wir liegen ca. 60 cm unterhalb unseres freundlichen Nachbarn, zur Erstellung eines Sichtschutzes? Offiziell dürfen Einfriedungen bis 180 cm und Sichtschutz 200 cm bei Doppelhaushälfte genehmigungsfrei erstellt werden, letzteres trifft allerdings nicht zu.
Danke für Hinweise,
Hilaria
Wir haben eine Fachfirma, welche nur solche Sachen macht damit beauftragt. Ausdrücklich haben wir damals - aus Erfahrung - darauf hingewiesen, dass nichts - sprich gar nichts - zum Nachbarn überstehen darf.
Nun gibt es folgendes Problem: Fundamente und Säulen stehen zu 100% auf unserem Grund, aber der Querbalken, welcher auch die Dachrinne beinhaltet hat eine halbrunde Form nach außen. Diese Außenkante der Wölbung ragt nun auf einer Seite (da das Grundstück leicht trichterförmig ist) 2 cm in den Luftraum des Nachbarn.
Diesen ärgert das massiv - und uns übrigens auch, war doch abzusehen, dass dies nicht unproblematisch verlaufen würde.
Nun haben wir versucht, zu erklären, dass dies ja niemals unsere Absicht war und wir durchaus den Ärger verstehen können und wollten eine gütige Einigung. Sie sind mehr als verärgert, äußern sich aktuell gar nicht, erzählen was von geplantem Sichtschutz an dieser Seite, der nun nicht mehr möglich sei usw.
Meine Frage:
1.) Wie ist die rechtliche Seite bei Überstand im Luftraum? Muss ich das gesamte Dach jetzt kürzen lassen ? (Länge immerhin 8m) oder muss mein Nachbar dies dulden? Welches Amt kann mir hier verbindlich Auskunft geben ?
2.) Welcher Punkt zählt bei höhenversetzten Häusern, wir liegen ca. 60 cm unterhalb unseres freundlichen Nachbarn, zur Erstellung eines Sichtschutzes? Offiziell dürfen Einfriedungen bis 180 cm und Sichtschutz 200 cm bei Doppelhaushälfte genehmigungsfrei erstellt werden, letzteres trifft allerdings nicht zu.
Danke für Hinweise,
Hilaria