Terrassendach / Carport Luftüberstand zum Nachbarn 2 cm

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Zuletzt aktualisiert 06.02.2025
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H

Hilaria

@kaho674: 4 Meter hohe Wand geht leider auch nicht, Max. 180 cm Einfriedung außer 200 cm zwischen Doppelhaushälfte auf 4 m Länge, ist hier aber nicht. Deshalb möchte ich ja auch gerne wissen, ab welchem Niveau die 180 cm gelten, denn wenn sie ab NN gelten, können sie ihren Sichtschutz stellen, ohne auch nur die Rinne zu berühren.

ja, wir finden es auch sehr schade, dass wir an solche Nachbarn geraten sind, dabei wollen wir nur unseren Frieden ... komisch, wie manche Leute so darauf sind.

Falls es interessiert, halte ich euch weiter auf dem Laufenden.

Ach ja, der Abriss oder Rückbau ist so einfach nicht. Es ist eine Alukonstruktion mit Glaseindeckung. Also nicht ganz billig.
 
Mycraft

Mycraft

Moderator
Also als erstes hätte ich mal gerne Bilder gesehen...

- zweitens Vermesser kommen lassen und alles noch mal ausmessen lassen.
- drittens L-Steine benötigen einen Unterbau, wenn diese direkt auf der Grenze stehen, dann ist der Unterbau ganz sicher auf eurem Grundstück...da könnt ihr genauso Abriss verlangen und der Nachbar muss die Steine ca. 5cm versetzen lassen...das wird ihn dann sicherlich freuen

Siehe Bild:
 
B

Bauexperte

Guten Abend,


oh Kinder - was für Tipps

Hilaria muß eine ganze Weile neben den Nachbarn leben, da ist es wenig zuträglich, Öl ins Feuer zu gießen !

Falls es interessiert, halte ich euch weiter auf dem Laufenden.
Ja, bitte.

Ach ja, der Abriss oder Rückbau ist so einfach nicht. Es ist eine Alukonstruktion mit Glaseindeckung. Also nicht ganz billig.
Ja, Du hast mich richtig verstanden; das Recht ist leider auf Nachbars Seite - wenngleich ich das wirklich als Maßtoleranz ansehen würde.

Unterhalte Dich morgen in Ruhe mit dem Carporthersteller darüber, wie das Problem zu beheben ist. Das Gute an dieser Sache - sofern sich in dieser momentanen Situation von gut überhaupt reden läßt - ist, daß der Carporthersteller in der Pflicht ist. Er muß dafür Sorge tragen - sofern der Vermesser nicht falsch eingemessen hat - daß das Carport auf Deiner Grenze bleibt. Das bedeutet im Weiteren auch, daß er sich - falls es als Maßtoleranz anerkannt wird - mit dem Nachbarn herum ärgern darf.

Sorge in jedem Fall dafür, daß Du das Ergebnis der morgigen Begehung schriftlich erhältst !

Und - auch wenn die Nachbarn aktuell als rechte Ekel daherkommen - nichts wird so heiß gegessen, wie gekocht. Und glaub mir, sie zahlen bereits einen hohen Preis für ihr Verhalten. Einsamkeit tut weh ...

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
K

klblb

Guest
Ja, der Tipp von Bauexperte, mal alles nicht so hochkochen ist sehr richtig und sollte von normaldenkenden Menschen befolgt werden. Das will Hilaria ja auch.
Leider ist es manchmal unerlässlich, sich kurzzeitig auf das Niveau der lieben Mitmenschen hinabzubegeben. In diesem Sinne würde ich natürlich nicht die offene Konfrontation suchen, sondern mir Munition, also Gegenargumente, sammeln:

- muss der Carport doch geduldet werden?
- wie ist der Unterbau dieser L-Steine
- ist die Grenze wirklich korrekt oder ragt der Nachbar nicht doch 5 cm in Euer Grundstück
- was ist mit den Büschen?
- was sind ganz allgemein Deine Rechte bei Nachbarstreitigkeiten
- usw.

Wenn Du Dich dann argumentativ ausgestattet hast, kannst Du dem Nachbarn ja bei Gelegenheit seine Vergehen vorhalten und ihm grob vorrechnen, was denn deren Beseitigung kosten würde. Auf die kostspielige Beseitigung würdest Du natürlich verzichten, wenn er den Status Quo anerkennt und Euch auch nicht mehr anspricht. Dann ist zumindest Ruhe, denn Freundschaft wird es eh nicht mehr.
 
Zuletzt aktualisiert 06.02.2025
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