B
Bauexperte
Hallo,
Das heißt - eingedenk meiner Antwort hinsichtlich der Entscheidung im möglichen Klagefall (kein(e) Richterin wird wegen 2 cm einen Rückbau per Urteil fordern) - hast Du beste Voraussetzungen mit "nur" einem blauen Auge aus der Sache heraus zu kommen. Nur "falls" Dein Mann seine Schnellentscheidung noch nicht schriftlich fixiert hat: führe Deinem Mann diesen Umstand vor Augen und Lass es darauf ankommen. Im schlimmsten Fall kommt es imho zu einer Geldstrafe wegen Überbauung - wobei ich wirklich nicht glaube, daß der Nachbar klagen wird, denn er muß die Gerichtskosten vorstrecken und sein Anwalt wird ihn sicherlich über die Chancen eines Klagefalles informiert haben. Diese "mögliche" Geldstrafe kannst Du dem Carportbauer in Rechnung stellen, den er allein hat die Grenzverletzung verursacht.
Zum Anderen - keine Schüsse aus der Hüfte! Nutze die Feiertage zunächst in der ehelichen Diskussion zu einem für beide Partner tragfähigem Kompromiss zu kommen. Danach müßt Ihr gemeinsam überlegen, wie Ihr weiter vorgeht.
Ich weiß, es gibt sture Köpfe in den Kommunen, welche mit Kanonen auf Spatzen schießen. ABER auch diese wiederum haben übergeordnete Stellen und nicht selten sind diese Obrigkeiten nicht an Streitigkeiten mit ihren Kunden interessiert. Was Du in jedem Fall tun mußt, ist Deinen BU über die Forderung des Entwässerungsamtes zu informieren. Bitte mit ERSCH! Parallel die übergeordnete Stelle informieren und zeitnahe Antwort bitten. Erst wenn diese sich nicht bewegen will - Fristen beachten! - einen versierten RA hinzuziehen.
Auch wenn im Augenblick Alles nach Frustration aussieht, nicht zu schnell die Flinte ins Korn werfen!
Liebe Grüsse, Bauexperte
Schriftlich und per ERSch die Abnahme verweigern.Nein Bauexperte, bereits unmittelbar als das Terrassendach stand, wurde festgestellt, dass es zu lang war. Wir haben sofort den Menschen kontaktiert bzw. die Monteure. Abgenommen haben wir es also in dem Sinne nicht. Was hätten wir an diesem Tag tun sollen?
Auch, wenn ich die Haltung Deines Mannes in gewisser Weise nachvollziehen kann - es ist der Weg des geringsten Widerstandes.Mein Mann will einen Rechtsstreit umgehen und hat nun in die 50 50 Lösung eingewilligt, ich jedenfalls bin stinkesauer und würde nie wieder diese Firma beauftragen und auch niemals empfehlen. Zumal im Auftrag direkt stand: Grenzbebauung, Grenzstein -2 cm . Feinaufmaß vom Techniker vor Ort.
Hier schreibst Du zum ersten Mal, daß Du einen Nachweis darüber in Händen hältst, an welcher Stelle der Carport zu stellen war. Das heißt - auch ohne schriftliche Bestätigung der Abnahmeverweigerung, kannst Du dokumentieren, daß der Carportbauer um die Grenzen wusste. Ob es für ihn erlaubt ist, dies mit oder ohne Vermesser zu tun, kann Dir zum jetzigen Zeitpunkt erst Mal egal sein.Aber egal. So isses, die Nachbarn sind bei mir durch, der Carportbauer auch.
Umgebaut wird aus Temperaturgründen erst im Frühjahr.
Das heißt - eingedenk meiner Antwort hinsichtlich der Entscheidung im möglichen Klagefall (kein(e) Richterin wird wegen 2 cm einen Rückbau per Urteil fordern) - hast Du beste Voraussetzungen mit "nur" einem blauen Auge aus der Sache heraus zu kommen. Nur "falls" Dein Mann seine Schnellentscheidung noch nicht schriftlich fixiert hat: führe Deinem Mann diesen Umstand vor Augen und Lass es darauf ankommen. Im schlimmsten Fall kommt es imho zu einer Geldstrafe wegen Überbauung - wobei ich wirklich nicht glaube, daß der Nachbar klagen wird, denn er muß die Gerichtskosten vorstrecken und sein Anwalt wird ihn sicherlich über die Chancen eines Klagefalles informiert haben. Diese "mögliche" Geldstrafe kannst Du dem Carportbauer in Rechnung stellen, den er allein hat die Grenzverletzung verursacht.
Zum Einen, wenn Du die Formalien einer Fristsetzung eingehalten hast, kannst Du die Mängel auf Kosten des BU von einem Dritten beheben lassen; die Kosten muß Dein BU tragen. Ob Du sie gegen die Forderung Deines BU aufrechnen kannst, steht in Deinem Werkvertrag.@Bauexperte, ja, mittlerweile denke ich auch, wir haben eine Montagsbaustelle, denn wir haben noch mehrere nette Sachen bzgl. Stadt und Gewährleistung. Auf Mängel hat unser BU seit 3 Monaten trotz Fristsetzung nicht reagiert. Mein Mann ist einfach zu weich. Wenn sich im Neuen Jahr nichts tut, hol ich zum Rundumschlag aus.
Zum Anderen - keine Schüsse aus der Hüfte! Nutze die Feiertage zunächst in der ehelichen Diskussion zu einem für beide Partner tragfähigem Kompromiss zu kommen. Danach müßt Ihr gemeinsam überlegen, wie Ihr weiter vorgeht.
Ich weiß, es gibt sture Köpfe in den Kommunen, welche mit Kanonen auf Spatzen schießen. ABER auch diese wiederum haben übergeordnete Stellen und nicht selten sind diese Obrigkeiten nicht an Streitigkeiten mit ihren Kunden interessiert. Was Du in jedem Fall tun mußt, ist Deinen BU über die Forderung des Entwässerungsamtes zu informieren. Bitte mit ERSCH! Parallel die übergeordnete Stelle informieren und zeitnahe Antwort bitten. Erst wenn diese sich nicht bewegen will - Fristen beachten! - einen versierten RA hinzuziehen.
Auch wenn im Augenblick Alles nach Frustration aussieht, nicht zu schnell die Flinte ins Korn werfen!
Liebe Grüsse, Bauexperte